Erster Förderbescheid Sozialer Arbeitsmarkt für Jobcenter Vogtland
01.02.2018, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Heute (1. Februar 2018) konnte der für Arbeit zuständige Staatssekretär Stefan Brangs den ersten Förderbescheid der Richtlinie „Sozialer Arbeitsmarkt“ an das Jobcenter Vogtland überreichen.
„Wir wollen die gute Arbeitsmarktentwicklung nutzen, um mehr Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen“, erklärt Staatssekretär Brangs. Das Hauptproblem sei häufig, dass die Anforderungsprofile der Betriebe nicht mit der Qualifikation und Eignung der Menschen übereinstimmt, die Arbeit suchen.“ Je länger der Leistungsbezug andauert, umso stärker verfestige sich die Langzeitarbeitslosigkeit. „Diesen Kreislauf wollen wir durchbrechen“, so Staatssekretär Brangs weiter. „Wenn eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht unmittelbar realisierbar ist, denn ermöglichen wir soziale Teilhabe mittels öffentlich geförderter Beschäftigung. Unsere Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt ergänzt dafür die Regelinstrumente an den notwendigen Stellen.“
Die Zuwendung für das Vogtland beträgt rund eine Million Euro.
Beide Träger des Jobcenters Vogtland, das Landratsamt und die Agentur für Arbeit begrüßen die Unterstützung des Freistaates Sachsen:
„Die wirtschaftliche Entwicklung im Vogtlandkreis ist sehr gut. Angesichts des demografischen Wandels können wir dabei auf die Potentiale langzeit-arbeitsloser Menschen nicht verzichten. Oftmals bedarf es für eine Integration in Arbeit jedoch intensiver Unterstützung. Dafür kommen uns die zusätzlichen Fördermittel gerade recht", freut sich Landrat Rolf Keil über den positiven Bescheid.
„Die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein geschäftspolitischer Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit von Jobcenter und Arbeitsagentur. Der Freistaat Sachsen erhöht mit diesem Programm die Chancen unserer langzeitarbeitslosen Kunden, von der guten Arbeitsmarktlage im Vogtland zu profitieren, und unterstützt sehr wirksam die Einstellungsbereitschaft der Arbeitgeber auch diesem Personenkreis gegenüber. Die zusätzlichen Fördermittel sind eine willkommene Ergänzung zu den bereits geplanten Eingliederungsleistungen“, erläutert Helga Lutz, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Plauen.
„Seit Jahren unterstützen wir arbeitssuchende Menschen in der Region neben den gesetzlichen Instrumenten auch mit innovativen Ansätzen und zusätzlichen Fördermöglichkeiten. Ich bin mir sicher, dass das neue Programm langzeitarbeitslosen Menschen im Vogtland auf vielfältige Weise helfen wird, eine neue Arbeit zu finden und ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Wir setzen dabei insbesondere auf den direkten Kontakt geeigneter Bewerberinnen und Bewerber mit interessierten regionalen Unternehmen“, blickt Martina Kober, Geschäftsführerin des Jobcenters Vogtland, voraus.
Die Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) enthält vier sich ergänzende Module für eine zielgenaue Förderung: Individuelles Coaching, Betriebsakquise, FAV plus und Gemeinwohlarbeit 58plus.
Mit Coaching und Betriebsakquise werden Langzeitarbeitslose und Unter-nehmen zusammengebracht. Hierbei gehen intensive individuelle Betreuung von Langzeitarbeitslosen und die gezielte Ansprache von Betrieben Hand in Hand. Die große Mehrheit der Betriebe (84 Prozent) ist grundsätzlich bereit, Langzeitarbeitslose einzustellen (IAB Betriebspanel 2016). Wichtig sind dabei vor allem die fachliche Eignung und ein positiver persönlicher Eindruck im Vorstellungsgespräch. Mit intensiver Unterstützung und Begleitung können auch Langzeitarbeitslose von der hohen Nachfrage am Arbeitsmarkt profitieren.
Mit FAV plus wird unmittelbar die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert. Dies eröffnet langzeitarbeitslosen Personen eine mittelfristige Arbeitsmarktperspektive im erwerbswirtschaftlichen Bereich. Für bis zu 24 Monate erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss für ihren zusätzlichen administrativen Aufwand. Die Jobcenter übernehmen den Lohnkostenzuschuss. Für ältere Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren ohne echte Chance auf unmittelbare Arbeitsmarktintegration wird gemeinnützige, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Beschäftigung gefördert.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt über die Jobcenter für jeweils zwei Jahre. Auf diese Weise wird eine effiziente Programmumsetzung durch eine enge Verzahnung mit den Eingliederungsleistungen der Jobcenter, etwa für die Qualifizierung ermöglicht.
Für die Fördermodule Individuelles Coaching und die Betriebsakquise können die Jobcenter bis zu 70 Prozent des Budgets einsetzen. Für die Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) stehen sachsenweit für zwei Jahre 25 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung.
Mit der Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) geht ein weiteres neues Programm der Staatsregierung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in die Umsetzung. Beim Modellvorhaben Tandem SACHSEN konnten bereits Ende vergangenen Jahres die ersten Bewilligungsbescheide ausgereicht werden.
Hintergrundinformationen:
Inhalt der Förderrichtlinie (FRL) Sozialer Arbeitsmarkt
- zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit im Freistaat Sachsen wurde durch das SMWA die FRL Sozialer Arbeitsmarkt gemeinsam mit den Jobcentern und der RD Sachsen der BA entwickelt, diese ist am 30. November 2017 in Kraft getreten
- Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose einschließlich arbeitslose Langzeitleistungsbezieher (gemäß § 7 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 18 SGB III)
- Gefördert werden vier sich ergänzende Fördermodule:
- individuelles Coaching: Qualifizierte Coaches bei den Jobcentern beraten und unterstützen die Teilnehmer vor, während und nach den Eingliederungsmaßnahmen oder Beschäftigungsaufnahme (Betreuungsverhältnis: 1:15).
- Betriebsakquisiteure: Beratung von Arbeitgebern, um sie für die Einstellung Langzeitarbeitsloser zu gewinnen (Betreuungsverhältnis 1:40), Bindeglied zwischen Teilnehmer, Arbeitgeber, Coach sowie Jobcenter/Arbeitgeberservice.
- FAV plus: Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, bis zu 24 Monate durch Zuschüsse an Arbeitgeber (bis zu 350 EUR monatlich). Lohnkostenförderung durch die Jobcenter gemäß § 16e SGB II (FAV).
- Gemeinwohlarbeit 58 plus: Förderung gemeinwohlorientierter Beschäftigung bis zu 24 Monaten (bis zu 2 EUR/Stunde Aufwandsentschädigung, 150 EUR Trägerpauschale), ab 58 Jahre bei fehlender Arbeitsmarktperspektive und Ausschöpfung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II (36 Monate innerhalb von 5 Jahren).
- Dafür stehen 25 Mio. EUR Landesmittel für eine Bewilligungszeitraum von 2 Jahren zur Verfügung
- regionale Mittelverteilung auf die Jobcenter erfolgt auf Grundlage des Anteils der Langzeitarbeitslosen
- bis zu 70 % der Mittel für Coaching/Betriebsakquise, mindestens 30 % für FAV plus/Gemeinwohlarbeit 58 plus
- Umsetzung durch die Jobcenter, dadurch enge Verzahnung mit den Arbeitsmarktinstrumenten des SGB II/III (z.B. für Qualifizierung)
- Jobcenter können Coaching/Betriebsakquise selbst durchführen oder Dritte beauftragen, bei FAV plus/Gemeinwohlarbeit 58 plus Weiterleitung der Mittel