Präsident des Sächsischen Landessozialgerichts tritt in den Ruhestand
30.01.2018, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Präsident des Sächsischen Landessozialgerichts, Gerd Schmidt, tritt mit Ablauf des 31. Januar 2018 in den Ruhestand.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Mit Gerd Schmidt verabschieden wir einen Präsidenten in den Ruhestand, der das Sächsische Landessozialgericht in den vergangenen neun Jahren mit unermüdlichem Engagement geleitet hat. Für sein langjähriges, erfolgreiches Wirken im Dienst der sächsischen Justiz danke ich ihm und wünsche ihm für seinen wohlverdienten Ruhestand alles Gute und beste Gesundheit.“
Gerd Schmidt wurde 1952 in Fürth/Bayern geboren. Nach Absolvierung beider juristischer Staatsexamen begann er 1980 seine berufliche Laufbahn bei der Staatsanwaltschaft Hof. Danach war Gerd Schmidt als Richter am Amtsgericht Hof tätig. Im Juni 1991 begann er seine Laufbahn innerhalb der sächsischen Justiz als Direktor der Kreisgerichte Plauen und Oelsnitz (ab 1. Januar 1993 Amtsgericht Plauen). Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht wechselte Gerd Schmidt ab 1. April 2000 in die Sozialgerichtsbarkeit und wurde mit Wirkung vom 15. Juni 2001 zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts ernannt. Anschließend war er ab 1. November 2005 als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Chemnitz tätig, bevor er zum 1. September 2007 zum Präsidenten des Landgerichts Chemnitz ernannt wurde. Seit dem 1. Januar 2009 leitet Gerd Schmidt als Präsident das Sächsische Landessozialgericht in Chemnitz.