Grünes Licht für neuen Verlauf der B178 zwischen Nostitz und der A4

24.01.2018, 08:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Freistaat Sachsen kann die Planung für den Neubau der Bundesstraße 178 zwischen Nostitz und der Autobahn 4 fortsetzen. Das Bundesverkehrsministerium hat in einem Schreiben an das sächsische Verkehrsministerium den geplanten Verlauf des sogenannten „Abschnitts 1.1“ bestätigt - eine erneute Linienführung ist demnach nicht erforderlich. Durch Beibehaltung der vorhandenen A4-Anschlussstelle Weißenberg komme es „lediglich zu einer geringfügigen Änderung des Streckenverlaufs, ohne dass dadurch die Grundzüge der Planung verlassen werden“, heißt es in der Begründung.

Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig begrüßt die Entscheidung des Bundes, auf ein erneutes komplexes Verfahren zur Linienbestimmung zu verzichten: „Dadurch sparen wir voraussichtlich bis zu zwei Jahre Planungszeit und können in die nächste Planungsphase sofort übergehen“, so Dulig. „Die Menschen in der Oberlausitz warten seit geraumer Zeit auf einen schnellen Anschluss an die Autobahn Richtung Dresden bzw. Breslau. Nun werden wir zügig den Vorentwurf und im Anschluss die Planfeststellungsunterlage der B178 erarbeiten.“

Hintergrund:

Der Neubau der B178 zwischen Zittau und der A4 ist nach der Bundesautobahn A72 Chemnitz – Leipzig das Verkehrsprojekt mit der höchsten Priorität im Freistaat Sachsen. Das Planfeststellungsverfahren zum Bauabschnitt 1.1 wurde im Januar 2010 beantragt. Zahlreiche Einwendungen und Hinweise der Planfeststellungsbehörde machten Planänderungen erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen wurden überarbeitet, geprüft, ausgewertet und mit den Betroffenen erörtert.

Insbesondere die abnehmende Verkehrsentwicklung hat die Planung des Projekts überholt. Von ehemals ca. 17.500 Kfz/24h (Prognosehorizont 2020) sind die erwarteten Verkehrsmengen auf nur noch ca. 12.500 Kfz/24h (Prognosehorizont 2025) gesunken. Hinzu kommen immer strengere Rechtsprechungen im Zusammenhang mit Neubautrassen.

Diese Faktoren wurden gemeinsam mit vielen anderen von der Planfeststellungsbehörde im Rahmen des gebotenen Interessensausgleiches sorgfältig abgewogen. Im Ergebnis der Abwägung teilte die Landesdirektion im Januar 2015 mit, dass der bisher geplante vierstreifige Straßenneubau nicht gerichtsfest planfestgestellt werden kann.

Die weitere Projektarbeit sowie die jetzt vorliegenden Ergebnisse wurden seitdem mehrfach und intensiv mit den regionalen Vertretern erörtert und diskutiert.


Kontakt

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