Baurecht für weiteren Abschnitt der Dresdner Ost-Umfahrung

22.01.2018, 13:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt S 177 - Ortsumgehung Wünschendorf/Eschdorf

Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Wünschendorf/Eschdorf abgeschlossen. Damit besteht für diesen Teilabschnitt der Staatsstraße S 177 Baurecht. Träger des Vorhabens ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Das nördliche Ende des genehmigten Teilstückes liegt zwischen den Ortslagen Eschdorf und Rossendorf. Die Trasse umgeht Eschdorf im Norden und im Osten. Sie passiert Wünschendorf am westlich Ortsrand um in Richtung Bonnewitz an die bereits fertiggestellte Neubaustrecke anzubinden. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 5.600 Meter. Die Straße erhält drei Fahrstreifen. Wechselseitig werden Bereiche mit einem oder zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung errichtet. Somit stehen für beide Fahrtrichtungen in regelmäßigen Abständen zwei Fahrstreifen für ein gefahrloses Überholen von langsameren Fahrzeugen zur Verfügung.

Der neue Knotenpunkt der S 177 mit der S 161 östlich von Eschdorf verbindet die beiden Straßen über zwei Ebenen. Vorfahrtsregelungen und Lichtsignalanlagen sind dabei nicht erforderlich. Die an den Knotenpunkt anzupassende S 161 erhält eine Fahrbahnbreite von 6 Metern.

Östlich von Eschdorf verläuft die S 177 einschließlich des Knotenpunktes unterhalb des Grundwasserspiegels. Der Streckeneinschnitt wird daher beidseitig mit einer 1.190 Meter langen Dichtwand umschlossen.

Im Zuge des geplanten Vorhabens ist die Errichtung von drei Brückenbauwerken geplant, welche die S 177 überqueren. Zudem sind zehn Brückenbauwerke vorgesehen, mit denen die Ortsumfahrung über Bachläufe, Wirtschafts- und Radwege sowie die Alttrasse der S 177 geführt wird. Des Weiteren werden Wirtschaftswegeverbindungen verlegt oder neu geschaffen.

Die Fahrbahn erhält einen lärmmindernden Belag. Dieser sorgt zusammen mit Lärmschutzwällen dafür, dass die Lärmgrenzwerte an der Strecke eingehalten werden. Für zwei Wohngebäude, bei denen dies nicht erreicht werden kann, sowie für die Anlieger der Bestandstrasse in der Ortslage Rossendorf sind mit dem Planfeststellungsbeschluss Ansprüche auf passiven Schallschutz, zum Beispiel durch Schallschutzfenster, festgeschrieben.

Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören der Rückbau nicht mehr benötigter Straßenabschnitte, der Abriss von Gebäuden, die Entsiegelung von Flächen sowie die Anlage von Gehölzpflanzungen, Baumreihen und Krautsäumen. Darüber hinaus werden neue Waldflächen geschaffen, Fließgewässer offengelegt und renaturiert sowie Nistgelegenheiten für Vögel bereitgestellt. Um Konflikte zwischen Amphibien und Fledermäusen sowie dem Straßenverkehr zu vermeiden, werden für diese Tierarten Leitstrukturen angelegt.

Die S 177 ist eine wichtige Verbindung östlich der Landeshauptstadt Dresden. Sie verknüpft die Bundesautobahn A 17 im Süden bei Pirna mit der Bundesautobahn A 4 im Norden bei Pulsnitz, über die Anschluss an die A 13 besteht. Darüber hinaus verbindet sie die Städte Pirna, Radeberg und Radeburg.

Derzeit können sowohl die Ortsdurchfahrten Wünschendorf und Eschdorf als auch die freien Strecken zwischen den Ortschaften das vorhandene Verkehrsaufkommen nicht zügig und sicher bewältigen. Sie genügen nicht den Anforderungen an eine Staatsstraße, die zur Aufnahme des regionalen und überregionalen Verkehrs bestimmt ist. In den Ortslagen überlagern und beeinträchtigen sich Verbindungs-, Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion.

Gemeinsam mit den bereits realisierten oder noch in der Planung befindlichen Bauabschnitten der Neubautrasse der S 177 kann nun ein leistungsfähiger Verkehrszug mit einer einheitlichen Streckencharakteristik entstehen. Die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs, insbesondere des überregionalen Verkehrs, wird deutlich erhöht. Die Straßenbenutzer sparen Zeit und Betriebskosten.

Die Ortsumgehung Wünschendorf/Eschdorf wird die Anwohner vom Durchgangsverkehr und damit von Lärm- und Schadstoffimmissionen entlasten. Die Bestandsstraße wird in Wünschendorf zur Kreisstraße, in Eschdorf zur Kreis- und -in Teilen- zur Gemeindestraße abgestuft. Sie dient künftig der Erschließung der Ortschaften.

Das an den planfestgestellten Abschnitt nördlich anschließende Bauvorhaben „S 177 Verlegung südlich Großerkmannsdorf“ befindet sich derzeit noch im Planfeststellungsverfahren. Mit der Inbetriebnahme der Ortsumgehung Wünschendorf/Eschdorf wird der Verkehr nördlich von Eschdorf daher zunächst über die alte S 177 durch Rossendorf in Richtung Bundestraße B 6 geführt.

Der festgestellte Plan zum Bau der Ortsumfahrung Wünschendorf/Eschdorf wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Auslegungszeitraum und die Auslegungsorte werden vorher bekannt gemacht.


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