Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Eine verfassungsfeste und gerechte Grundsteuer liegt in unser aller Interesse“

15.01.2018, 18:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit Blick auf die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer am 16. Januar 2018 begrüßt der sächsische Finanzminister Dr. Matthias Haß, dass verfassungsrechtliche Zweifel an der Grundsteuer nun höchstrichterlich geklärt werden:

„Es ist im allseitigen Interesse, dass die Frage der Vereinbarkeit der derzeit geltenden Regelungen zur Grundsteuer mit dem Grundgesetz nun in Karlsruhe abschließend geklärt wird. Die Grundeigentümer und Mieter müssen sich ebenso wie die Kämmerer der Städte und Gemeinden darauf verlassen können, dass die Grundsteuer mit der Verfassung in Einklang steht und in der rechtmäßigen Höhe erhoben wird.“

Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rund 13 Mrd. Euro eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen. Die der Besteuerung derzeit zugrunde gelegten Einheitswerte basieren auf Wertverhältnissen aus den Jahren 1964 (für Westdeutschland) und 1935 (für Ostdeutschland). Anlass für die Verhandlung vor dem BVerfG geben drei Vorlagen des Bundesfinanzhofes (BFH) und zwei Verfassungsbeschwerden, die im Kern damit begründet werden, dass sich die Wertverhältnisse bei den Grundstücken gegenüber den jahrzehntealten Bewertungsstichtagen unterschiedlich entwickelt haben. Die geltende Besteuerung, die diese Wertentwicklung nicht widerspiegelt, sei daher – so der BFH und die Beschwerdeführer - gleichheitswidrig.

Hierzu betonte Haß: „Wie auch immer ein späterer Richterspruch aus Karlsruhe am Ende lauten mag: Sollte eine Reform erforderlich werden, muss der Gesetzgeber klug und mit Augenmaß vorgehen, um am Ende zu einem Ergebnis zu gelangen, das für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Städte und Gemeinden tragfähig und überzeugend ist.“

Mutmaßungen, Länder und Kommunen könnten eine Reform zum Anlass nehmen, die Steuereinnahmen der Gemeinden auf Kosten der Grundeigentümer und Mieter zu steigern, erteilte Haß eine deutliche Absage: „Die Länder und ihre Gemeinden können in Zeiten des knappen Wohnraums kein Interesse daran haben, das Wohnen zusätzlich zu verteuern. Deshalb haben die Länder im Jahre 2016 eine Bundesratsinitiative mit einem Reformmodell auf den Weg gebracht, das neben der Verfassungsmäßigkeit vor allem die Aufkommensneutralität einer künftigen Grundsteuer zum Ziel hat. An diesem Ziel werden die Länder festhalten, sollte Karlsruhe den Gesetzgeber zum Handeln auffordern“.


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