Freistaat unterstützt Wirtschaft bei Investitionen

15.01.2018, 14:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vor allem der Mittelstand und der ländliche Raum profitieren

Der Freistaat Sachsen hat gemeinsam mit dem Bund im vergangenen Jahr 467 Anträge über die Richtlinie Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) bewilligt. Mit insgesamt 237,8 Millionen Euro an Zuschüssen wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von 1,07 Milliarden Euro unterstützt. Damit wurden zum Beispiel 2.906 Arbeitsplätze neu geschaffen und 16.589 Arbeitsplätze gesichert.

Darüber hinaus wurden 56 Vorhaben von Kommunen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit 43,5 Millionen Euro, beispielsweise Straßen zu neuen Werken, unterstützt.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Ich freue mich, dass so viele Unternehmen die Möglichkeit der GRW-Förderung genutzt haben und kräftig in ihre Unternehmen investiert haben. Das zeigt, dass in Sachsen ein gutes wirtschaftliches Klima herrscht und die Firmen optimistisch in die Zukunft schauen. Das spiegelt auch die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt wieder.“

Zum Vergleich: Im Jahr 2016 wurden 277 Anträge mit einem Volumen von rund 111 Millionen Euro bewilligt, 2015 waren es 300 Anträge mit einem Volumen von fast 119 Millionen Euro. Die Höhe der Zuschüsse war also 2017 besonders groß.

Stark profitiert von den Zuschüssen haben dabei vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. So gingen allein 43 Prozent des Zuschussvolumens an Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern. Weitere 40 Prozent flossen an Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern. Auf Großunternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern entfielen hingegen lediglich zwei Prozent des Investitionsvolumens.

Gleichzeitig widerlegen die Zahlen auch, dass der ländliche Raum bei der Förderung vernachlässigt wird. So entfällt das Zuschussvolumen zu 82 Prozent an die Landkreise und nur zu circa 18 Prozent auf die drei Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Das Verhältnis von Verdichtungsraum zu ländlichem Raum beträgt in Sachsen circa 38 Prozent zu 62 Prozent.

Zwar konnten unterm Strich nicht alle Barmittel verausgabt werden, weil sich beispielsweise Projekte verzögerten. Es konnten jedoch insgesamt die von Bund und Land den Bewilligungsstellen Anfang 2017 zugewiesenen Haushaltsmittel zu 109 Prozent belegt werden. Da der Bedarf in Sachsen 2017 höher als der zur Verfügung stehenden Bewilligungsrahmen war, wurden dem Freistaat zusätzlich nicht benötigte Mittel anderer Bundesländer zugewiesen.

Zum Teil erklärt sich der hohe beziehungsweise höhere Bedarf auch daraus, dass zum 1. Januar 2018 in den Regionen Chemnitz und Dresden die Fördersätze entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben reduziert werden mussten und viele Unternehmen aus diesen Regionen deshalb bereits 2017 ihre Anträge stellten. Gleichzeitig ist jedoch auch zu beobachten, dass die Zahl der Anträge auf GRW-Förderung auch Ende 2017 nicht signifikant abnahm, obwohl für die Bewilligungen nun die ab 2018 geltenden Fördersätze zur Anwendung kommen müssen.

Hintergrund GRW:
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist das wichtigste Instrument der Bundesländer, Investitionen in strukturschwachen Regionen zu fördern. Gemeinsam unterstützen Bund und Länder (Finanzierung je 50 Prozent) Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Tourismuswirtschaft), die einer ausgewogenen Infrastruktur zugutekommen. Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gegeben werden. Die Investitionsvorhaben sollen so zur Verbesserung der Einkommenssituation und Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Zuschüsse für folgende Vorhaben beantragen:
Errichtung einer Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte,
Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte, Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, im Falle kleiner Unternehmen einschließlich des Erwerbes einer Betriebsstätte durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte

Große Unternehmen (Nicht-KMU) können Zuschüsse für folgende Vorhaben beantragen: Errichtung einer Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion in neue Wirtschaftstätigkeiten, Investitionen zur Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder neuer Prozessinnovationen, Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist

Um eine nachhaltige Wirkung zu erreichen, müssen die geförderten Wirtschaftsgüter nach Abschluss des Investitionsvorhabens für mindestens weitere fünf Jahre in der geförderten Betriebsstätte verbleiben.

Mit dem Zuschuss soll die Durchführung von Investitionsvorhaben finanziell erleichtert werden, durch die neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Arbeitsplätze dauerhaft gesichert werden. Nach Abschluss des Vorhabens müssen die Arbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte für einen Überwachungszeitraum von mindestens fünf Jahren tatsächlich besetzt, zumindest aber auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Ausbildungsplätze werden wie Dauerarbeitsplätze gefördert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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