»Wir für Sachsen«: Ehrenamtsförderung 2018

15.01.2018, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»Ehrenamt macht unser Sachsen stark. Bürgerschaftliches Engagement ist der Beleg dafür, dass unser Gemeinwesen lebendig ist. Ehrenamtlich Tätige gestalten mit Leidenschaft unsere Welt mit, verbessern, verändern und prägen sie. Ehrenamtliches Engagement ist eine der wichtigsten Grundlagen unseres Zusammenlebens überhaupt. Deshalb freue ich mich, dass wir im Beirat »Wir für Sachsen« die Förderung für 2018 bestätigt haben. Das ist unser Beitrag für ein funktionierendes Ehrenamt«, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch.

Der Beirat zum Förderprogramm »Wir für Sachsen« ist ein beratendes Gremium. Ihm gehören neben der Staatsministerin fünf sachverständige Personen und drei Landtagsabgeordnete an. Der Beirat gibt Anregungen für die Grundsätze zur Förderung von Projekten nach der Richtlinie.

Im Jahr 2017 wurden 5.791 Anträge für 21.601 Personen mit einem Fördervolumen von 8,8 Millionen Euro bewilligt und als pauschale Aufwandsentschädigung an engagierte Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen ausgezahlt. Voraussichtlich können 5.800 Anträge für circa 28.000 Personen und einem Volumen über 9 Millionen Euro gefördert werden.

Der Beirat hat in seiner Sitzung für das Jahr 2018 folgende Grundsätze bestätigt:

1. Die pauschale Aufwandsentschädigung pro Ehrenamtlichem kann pro Monat weiterhin bis zu 40,00 EUR betragen.
2. Der Förderzeitraum wird für die Projekte auf maximal elf Monate festgesetzt (also für Anträge über zwölf und elf Monate Dauer).
3. Projekte mit einer Dauer von zehn und weniger Monaten werden maximal für die beantragte Dauer gefördert.
4. Bestehende Vergabe- und Ausschlusskriterien sind weiterhin anzuwenden (z. B. maximale Anzahl von Personen pro Projekt, Ausschluss von nicht gemeinwohlorientierten Projekten).
5. Die Tätigkeit junger Menschen bis zu 27 Jahre in Vereinsvorständen kann gefördert werden (Vorstandstätigkeit wird allgemein nicht gefördert; die Verantwortungsübernahme durch junge Menschen soll jedoch gestärkt werden).
6. Rücklaufmittel sollen als Nachbewilligungen ausgewählten Projektträgern insbesondere im sozialen Bereich zur Verfügung stehen.

Nachdem der Beirat seine Empfehlungen ausgesprochen hat, werden nunmehr im Zeitraum bis zum 9. Februar 2018 die Sitzungen der Regionalbeiräte in den Landkreisen und Kreisfreien Städten stattfinden. Die Regionalbeiräte geben gegenüber der Bewilligungsstelle (Bürgerstiftung Dresden) ein Votum zur Förderung im Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt ab.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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