Paradigmenwechsel in der Nutztierhaltung: Haltungsbedingungen an die Bedürfnisse der Tiere angepasst

10.01.2018, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Barbara Klepsch stellt den sächsischen Tierschutzbericht 2017 im Schönberger Geflügelhof Weber vor. Im Berichtszeitraum 2014 bis 2017 wurden vor allem Maßnahmen genutzt, die dem Paradigmenwechsel folgen: »Die Haltungsbedingungen müssen an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden, nicht umgekehrt. Viele sächsische Betriebe setzen dies bereits um und arbeiten kontinuierlich an Verbesserung. Dass es dies nicht umsonst geben kann, muss auch klar sein. So entscheiden auch die Verbraucher an der Ladentheke über den Stellenwert des Tierschutzes«, sagte Klepsch bei der Vorstellung des Berichtes.

Der Sächsische Tierschutzbericht 2017 informiert über den im Zeitraum Mitte 2014 bis Herbst 2017 erreichten Stand des Tierschutzes in Sachsen und gibt einen Einblick in die vielfältigen Aktivitäten des Landes zu dessen Umsetzung. Er informiert im Einzelnen je Tierart über die im Berichtszeitraum erreichten rechtlichen Veränderungen, ihre Umsetzung in die Praxis, die auf Landesebene eingeführten Kontrollkonzepte und die von den zuständigen Behörden durchgeführten Kontrollen. Das Wohlergehen der Tiere ist dabei das zentrale Anliegen.

»Den Tieren soll es besser gehen. Unsere Aufgabe ist es, messbare Verbesserungen zu erreichen. Es gibt eindeutige Indikatoren, die zeigen, ob sich ein Tier wohl fühlt: Ist beim Schwein der Ringelschwanz intakt und geringelt, geht es dem Tier gut. Wird das Tier so gehalten, dass auf das Schwanzkupieren verzichtet werden kann, ist das der Beginn eines Paradigmenwechsels. Er folgt der Maxime, dass die Haltung den Bedürfnissen der Tiere angepasst wird«, erklärt Staatsministerin Barbara Klepsch.

Im Hinblick auf weitere Beispiele im Bereich des Tierschutzes äußerte sich die Ministerin wie folgt: »Deshalb wollen wir, dass auch Rinder künftig wieder Horn tragen und Legehennen mit intakten Schnabelspitzen picken.« Seit 1. Januar 2017 wird in Legehennenhaltungen in Sachsen auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen verzichtet. Bei den Legehennen bleibt der Schnabel also bereits intakt. Bei den Ringelschwänzen der Ferkel haben wir ein Programm mit der Sächsischen Tierseuchenkasse aufgelegt, bei der eine betriebsindividuelle Risikoanalyse durchgeführt wird und dem Tierhalter praktikable Lösungsvorschläge unterbreitet werden, um auf das Kupieren der Schwänze zu verzichten. Weitere Fortschritte stehen im Bericht.

Tierschutz war immer Pionierleistung. Im Bericht wird daher auch gewürdigt, was Einzelne in Sachsen auf den Weg gebracht haben. Da sind Landwirte, die neue Schritte wagen, Tierschützer, die freiwillig und ehrenamtlich die Tiere versorgen, für die sonst niemand Verantwortung übernehmen will und auch praktische Tierärzte und Tierärzte in der Veterinärverwaltung, die durch ihr Engagement dafür sorgen, dass die Standards im Gesetz und den Verordnungen eingehalten werden. Tierschutz nimmt in der Gesellschaft inzwischen einen hohen Stellenwert ein. Das ist dem Einsatz vieler Menschen zu verdanken, die sich für das Wohl der Tiere einsetzen und diesen Gedanken in die Öffentlichkeit tragen. Nicht umsonst ist Tierschutz auch als Staatsziel seit mittlerweile 15 Jahren im Grundgesetz verankert.

Auch künftig wird im Zentrum unserer Tierschutzarbeit das Wohlergehen der Tiere stehen, ganz gleich ob Nutztiere, Haustiere oder Tiere in freier Wildbahn.

Mit der Veröffentlichung als Broschüre wird der Bericht zudem auch der breiten interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Den Tierschutzbericht finden Sie unter www.publikationen.sachsen.de.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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