Freistaat Sachsen fördert Stromspeicher und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

29.12.2017, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das erfolgreiche Landesprogramm zur Förderung dezentraler Stromspeicher, die zur Flexibilisierung von selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen beitragen, wird fortgesetzt. „Auch für 2018 nehmen wir noch einmal 3,5 Millionen Euro in die Hand, um die Markteinführung von Stromspeichern zu begleiten. Neu ist, dass nun auch Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gefördert werden kann, sofern diese in Kombination mit einem neuen Stromspeicher oder Nachrüstsatz beantragt wird“, so Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Ab dem 4. Januar 2018 gelten höhere Fördergrenzen bis 50.000 Euro und an die Marktentwicklung angepasste Fördersätze. Die Zuwendung für konventionelle Stromspeicher besteht aus einem Sockelbetrag in Höhe von 1.000 Euro zzgl. eines Leistungsbetrages in Höhe von 200 Euro pro kWh Nutzkapazität. Für die mit dem Stromspeicher verknüpfte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beträgt die Zuwendung 400 Euro pro Ladepunkt AC und 1.500 Euro pro Ladepunkt DC.

„Damit gehen wir einen wichtigen Schritt bei der Verknüpfung von Strom und Mobilität und tragen zur Entlastung der Netze vor Ort bei. Mit der Erhöhung des Maximalfördersatzes ermöglichen wir eine finanziell attraktive Förderung für größere Stromspeicher in Kommunen und Unternehmen, die Ihre Eigenversorgungsquote mit dem selbst produzierten Strom erhöhen wollen. Wir denken da vor allem auch an Quartierspeicher“, ergänzt Dulig.

Eine Antragstellung nach der neuen Richtlinie ist ab 4. Januar 2018 möglich. Ansprechpartner für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
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