ÖPNV-Strategiekommission legt Abschlussbericht vor

19.12.2017, 14:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Empfehlungen beinhalten umfassenden Maßnahmenkatalog für mehr Barrierefreiheit

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, hat sich in der Kommission für zielführende Empfehlungen hinsichtlich der Entwicklung des ÖPNV zu einem barrierefreien Angebot der Daseinsvorsorge eingebracht. In den maßgeblichen Beratungen der Arbeitsgruppe „Infrastruktur und Fahrzeuge“ zum Thema „Barrierefreiheit“ wurde der Sachverstand der Verbände und Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen einbezogen.

Die Prämisse des Personenbeförderungsgesetzes, bis zum 1. Januar 2022 die Barrierefreiheit des ÖPNV herzustellen, ist Grundlage einer selbstbestimmten und umfassenden Teilhabe mobilitätseingeschränkter Personen, vor allem in den ländlichen Räumen. „Im Rahmen der Arbeit der ÖPNV-Strategiekommission galt es, diese nicht disponible Anforderung in entsprechende Empfehlungen an die Verantwortlichen zu gießen.“ so Stephan Pöhler.

So werden bis 2030 jährliche Investitionen von 29 Mio. Euro in die Haltestelleninfrastruktur veranschlagt, um mit realistisch fixierten Ausbaugraden eine möglichst flächendeckende Erreichbarkeit zu sichern. Dies gilt es nun in den Nahverkehrsplänen zu untersetzen. Das landesweit vorgesehene Plus- und Taktbussystem dient nicht zuletzt der Verbesserung der Alltagsmobilität in den ländlichen Räumen.

Weitere Empfehlungen beinhalten die Schaffung eines Förderbausteins für ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreien Taxen, die Berücksichtigung der spezifischen Belange der verschiedenen Behinderungsarten in den Bereichen Kommunikation und Information, die Partizipation der Menschen mit Behinderungen und eine spürbare Verringerung der noch erforderlichen Anmeldefristen für einen Übergangszeitraum bis zur Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit.

„Ich hoffe, dass die entsprechenden Verantwortungsträger die gemachten Empfehlungen nun zeitnah aufgreifen.“, so Pöhler weiter.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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