Lärmminderung am Sachsenring ist Aufgabe der Eigentümer der Motorsportanlage

15.12.2017, 09:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

LDS-Präsident Gökelmann reagiert mit einem Brief auf Gesprächs-wünsche aus Hohenstein-Ernstthal

Ein neues Treffen mit Vertretern der Stadt Hohenstein-Ernstthal zur Lärmproblematik am Sachsenring ist nur sinnvoll, wenn die Eigentümer der Motorsportanlage sich freiwillig bereit erklären, Lärmschutzmaßnahmen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu finanzieren. Die Stadt Hohenstein-Ernstthal ist Mitglied des Zweckverbandes „Am Sachsenring“, dem ein Teil der Motorsportanlagen gehört und hat es also selbst in der Hand, für eine Lärmentlastung ihrer Bürger zu sorgen.

Dies ist die Quintessenz eines Briefes, den der Präsident der Landesdirektion Sachsen (LDS), Dietrich Gökelmann, in Reaktion auf Bitten um einen Gesprächstermin zum Thema „Lärm am Sachsenring“ an den Oberbürgermeister von Hohenstein-Ernstthal Lars Kluge gesandt hat.

In seinem Schreiben erinnert der Präsident der LDS an die Ergebnisse zweier Treffen der LDS mit Regionalvertretern im Jahr 2015. Damals war im Resultat einer umfassenden fachlichen Prüfung der bestimmungsgemäße Betrieb der Rennsportanlage nachgewiesen worden. Somit fehlten Ansatzpunkte für ein behördliches Eingreifen.

Den Vertretern der Region, insbesondere den Mitgliedern der örtlichen Bürgerinitiative, die Zweifel an der Richtigkeit der durchgeführten Messungen an der Rennstrecke hatten, war zum Abschluss des jüngsten Gespräches im Juli 2015 angeraten worden, das Vorliegen eines gesetzeskonformen Betriebs der Motorsportanlage gerichtlich überprüfen zu lassen. Möglich wäre ebenso gewesen, den rechtskonformen Betrieb des VSZ anzuerkennen, um in einem Gespräch mit den Eigentümern der Motorsportanlage Möglichkeiten auszuloten, auf welche Weise auf freiwilliger Basis weitere Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden können. Beide Vorschläge sind offenkundig nicht aufgegriffen worden.

In den vergangenen Jahren sind die Lärmkontrollen am Sachsenring intensiviert und technisch verbessert worden. Mittlerweile ist durch zwei stationäre Dauermessstellen sowie anlassbezogene und unangekündigte Überwachungen am Sachsenring die Kontrolldichte so hoch wie an keiner anderen Anlage im Freistaat Sachsen.

Vereinzelte zwischenzeitliche Beschwerden wegen Lärmbelästigungen durch den Betrieb des Verkehrssicherheitszentrums auf dem Sachsenring wurden auch nach 2015 stets geprüft. Verstöße gegen den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage konnten aber auch dabei nicht nachgewiesen werden.

Die Landesdirektion kann nur im Rahmen der rechtlich gebotenen Möglichkeiten Veränderungen vor Ort fordern und befördern. Dieser Rahmen ist aber längst ausdebattiert. In weitere Gespräche einzutreten, ohne dass die Verantwortlichen vor Ort den Beschwerde führenden Bürgern Angebote zur Lärmminderung unterbreitet haben, ist aus Sicht der Landesdirektion nicht zielführend.


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