Autobahnquerungen im Leipziger Osten werden verkehrssicher ausgebaut

07.12.2017, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt Erneuerung der Straßenüberführungen Althener Straße und Riesaer Straße

Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Straßenüberführungen in der Riesaer Straße und der Althener Straße (S 78) in der Stadt Leipzig über die Bundesautobahn A 14 abgeschlossen. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) über Baurecht für den kreuzungsbedingten Ausbau der Brückenrampen im sechsten Bauabschnitt der A 14.

Der Ersatzneubau der Brücke Althener Straße ist vorzeitig erforderlich geworden, da erhebliche Mängel und Schäden hinsichtlich der Standsicherheit der Brücke festgestellt wurden. Bei der letzten Bauwerksprüfung wurden auch bei der Brücke an der Riesaer Straße erhebliche Defizite ausgemacht, so dass deren Ersatz ebenfalls dringend notwendig ist.

Mit der Erneuerung der Straßenüberführungen wird mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger geschaffen, indem beide Brückenbauwerke verbreitert werden. So erhält die überführte Riesaer Straße zur Absetzung des Rad-/Gehweges von der Fahrbahn einen 1,25 Meter breiten Trennstreifen. Die überführte Althener Straße wird auf einer Länge von 670 Metern ausgebaut. Sie erhält einen zusätzlichen Rad-/Gehweg, der mit dem Anschluss an den vorhandenen Rad-/Gehweg aus Engelsdorf beginnt und mit dem Anschluss an die Erschließungsstraße in Althen endet.

Die Straßenbaumaßnahmen werden voraussichtlich sieben Monate dauern und unter Vollsperrung der betroffenen Straßen erfolgen. Die Auto- und Radfahrer werden über andere Straßen umgeleitet.

Die Straßenbauvorhaben haben Eingriffe in Natur und Landschaft zur Folge. Diese werden durch entsprechende landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen. Dabei werden zum Beispiel im Bereich der Straßenüberführung Riesaer Straße 16 Laubbäume sowie auf den Böschungsflächen beider Brückenbauwerke Strauchgehölze angepflanzt.

Der Planfeststellungsbeschluss wird nach vorheriger Bekanntmachung in der Zeit vom 18. Dezember 2017 bis 5. Januar 2018 in der Stadt Leipzig sowie in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
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