Dr. Eva-Maria Stange: „Der bald endende Hochschulpakt von Bund und Ländern muss verstetigt werden – es ist Zeit zu handeln!“

08.11.2017, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Acht Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister fordern dauerhafte Mitfinanzierung des Bundes für die Hochschulen

Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange unterstützt die gemeinsame Position von acht Ministerinnen und Ministern zur Entwicklung einer „Qualitätsstrategie Hochschullehre“ für nachhaltige Fachkräftesicherung und gute Studienbedingungen. Unter diesem Titel bedürfe es nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern für eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung unserer Hochschulen auch nach dem Auslaufen des Hochschulpakets, so die Ministerin. Sie betont: „Die Hochschulen helfen entscheidend, die nötigen Fachkräfte für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung auszubilden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur ständigen Erneuerung und Modernisierung von Gesellschaft und Wirtschaft. Und sie tun dies trotz der demografischen Herausforderungen durch eine zurückgehende Bevölkerung in einigen Ländern. Bisher schultern sie diese Belastungen auch, weil sie mit Hochschulpaktmitteln des Bundes unterstützt werden. Dieses befristete Instrument muss verstetigt werden. Wir brauchen auch nach 2020 die Unterstützung des Bundes. Mit der Änderung des Grundgesetzparagrafen 91b und der Abschwächung des Kooperationsverbots wurde dafür die dauerhafte Voraussetzung geschaffen.“

Ziel der gemeinsamen Strategie der acht Wissenschaftsministerinnen und -minister aus Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz ist es, die Erfolge der Bildungsexpansion des vergangenen Jahrzehnts langfristig abzusichern und den Hochschulen die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um allen Studierenden an jedem Studienort ein optimales Studium zu gewährleisten. Dafür müssten die Hochschulen in Nachfolge des erfolgreichen Hochschulpakts von Bund und Ländern langfristige Planungssicherheit erhalten und Anreize zur kontinuierlichen Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen etabliert werden.

Die Qualitätsstrategie Hochschullehre muss auch deshalb auf Dauer angelegt sein, damit die Hochschulen in die Lage versetzt werden, bisher befristet beschäftigtes Personal – soweit es Daueraufgaben wahrnimmt – zu verstetigen und die Beschäftigungsbedingungen insgesamt im Sinne „Guter Arbeit“ zu verbessern. Der Beitrag des Bundes müsse sich je nach konkreter Ausgestaltung der Qualitätsstrategie Hochschullehre auf rund 3 Milliarden Euro im Jahr belaufen. Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen seien bereit, sich an der Finanzierung dieser Maßnahme zu beteiligen, indem sie sich verpflichten, ihre Aufwendungen für die Grundfinanzierung der Hochschulen auf hohem Niveau fortzuführen.

Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange erweitert die Forderungen der acht Ministerkolleginnen und -kollegen um ihre Vorstellung zur Unterstützung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften durch den Bund. Diese Hochschulen würden jedoch nicht nur bei der Fachkräftebildung, sondern auch beim regionalen Wissenstransfer mit der Wirtschaft eine herausragende Rolle spielen. Damit seien sie gerade in der klein und mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur in den ostdeutschen Ländern nicht wegzudenkende Innovationstreiber. Neben einer angemessenen Berücksichtigung in der Hochschulfinanzierungsvereinbarung, beim Hochschulbau und der Neujustierung der Forschungsförderung solle daher ein Bund-Länder-Programm zur Stärkung der Fachhochschulen aufgelegt werden. Darüber hinaus bedürfe es insgesamt einer deutlichen Stärkung der Forschungsförderung an diesem Hochschultyp.

Im Juni dieses Jahres hatten bereits die Wissenschaftsministerinnen und -minister der fünf ostdeutschen Flächenländer mit ähnlichen Positionen zur Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hochschulen ihre Forderungen für die Verhandlungen mit der neuen Bundesregierung eingebracht. Sie fordern in einem gemeinsamen Papier eine sichere Finanzierung für die ostdeutschen Hochschulen nach dem Ende des Hochschulpakts von Bund und Ländern im Jahr 2020. In einem gemeinsamen Positionspapier zur Perspektive der Hochschulen in Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern formulieren die Länderressortchefs ihre Forderungen für die Verhandlungen mit der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl im September. Die darin geforderten Programme – die sich nicht nur auf den Osten beschränken – benötigen Bundesmittel in einer Höhe von ca. sechs Milliarden Euro pro Jahr. Damit würde der Bund gegenüber dem bisherigen Mittelvolumen zwei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Von den sechs Milliarden Euro muss mindestens eine Milliarde den Hochschulen in den ostdeutschen Ländern zu Gute kommen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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