Exekutivmaßnahmen bei zwei Tatverdächtigen i.Z. mit den Ausschreitungen in Heidenau 2015
03.11.2017, 14:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Im Rahmen der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs durchsuchten Beamte des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums (PTAZ) des Landeskriminalamtes am 2. November 2017 zwei Objekte in Heidenau und Bannewitz.
Die beiden Beschuldigten, ein 21-Jähriger aus Heidenau und ein 31-Jähriger aus Bannewitz, werden verdächtigt, an den Gewaltstraftaten gegen Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und politisch Andersdenkende im August 2015 beteiligt gewesen zu sein. An den Ausschreitungen waren auch Mitglieder der „Gruppe Freital“ und „Freie Kameradschaft Dresden“ beteiligt.
Bei der Durchsuchung am 2. November 2017 wurde eine Vielzahl an Beweismitteln (mehrere Mobiltelefone, Notebooks, verschiedene Speichermedien und Tatkleidung) aufgefunden und sichergestellt. Diese werden nun durch Ermittler des PTAZ ausgewertet. Außerdem fanden die Beamten in der Heidenauer Wohnung eine Cannabispflanze und mehrere Kartons mit ungetrockneten Cannabisblüten. Deshalb wird sich der 21-jährige Beschuldigte zusätzlich wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
Zur Info:
Bereits am 29. September 2017 verurteilte das AG Dresden einen Beschuldigten, der an den gewaltsamen Ausschreitungen in Heidenau im Jahr 2015 beteiligt war, wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und acht Monaten. (siehe Medieninformation vom 6. Oktober 2017)