Bundesrat beschließt die Verbesserung der Lage von ehemaligen DDR-Heimkindern
03.11.2017, 10:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Heute hat der Bundesrat beschlossen, einen von Sachsen und Thüringen eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Lage von ehemaligen DDR-Heimkindern in den Bundestag einzubringen. Damit soll die Stellung von Heimkindern, deren Eltern aufgrund politischer Verfolgung inhaftiert waren, verbessert und die Verlängerung der Antragsfrist für Rehabilitationsanträge erreicht werden.
Am 31. Dezember 2019 läuft die Frist für die Antragstellung auf Rehabilitierung aus. Auch über diesen Zeitpunkt hinaus ist allerdings noch mit begründeten Rehabilitierungsanträgen zu rechnen.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Aufarbeitung und Wiedergutmachung des staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR ist noch lange nicht abgeschlossen. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, die im Jahr 2019 auslaufende Antragsfrist um weitere zehn Jahre zu verlängern.“
In der ehemaligen DDR wurden Kinder, deren Eltern politisch verfolgt und deswegen inhaftiert waren, in Heimen untergebracht. Derzeit werden sehr hohe Anforderungen an deren Rehabilitierung gestellt. Die Betroffenen müssen nachweisen, dass ihre Heimunterbringung selbst einen Akt der politischen Verfolgung darstellte. Das gelingt ihnen regelmäßig nicht.
Mit dem Gesetzentwurf soll zukünftig der Nachweis genügen, dass gegen die Eltern freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen vollstreckt wurden und die Kinder gleichzeitig in einem Heim untergebracht waren. Auch Betroffene, deren Anträge bereits abgelehnt wurden, sollen erneut einen Antrag stellen können. Damit können auch sie von der Neuregelung profitieren.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Es ist nicht akzeptabel, dass den betroffenen Heimkindern derzeit oft eine Entschädigung versagt bleibt, obwohl letztlich auch sie unter der politischen Verfolgung ihrer Eltern gelitten haben. Durch den Gesetzentwurf kann ihre Situation schnell verbessert werden.“
Eine erfolgreiche Rehabilitierung begründet für DDR-Heimkinder einen Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen. Die Betroffenen können dann einmalig für jeden angefangenen Kalendermonat der Heimunterbringung eine Kapitalentschädigung in Höhe von 306,78 Euro erhalten. Zusätzlich können sie eine laufende Opferrente beantragen, wenn sie mindestens 180 Tage im Heim untergebracht waren und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Die Höhe der Opferrente beträgt derzeit monatlich maximal 300,00 Euro.