Marktüberwachung kontrolliert über 100.000 Elektrogeräte, Pkw und Reifen auf Kennzeichnung mit Energielabel

20.10.2017, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder haben in einer bundesweiten Aktion rund 107.000 Elektrogeräte, Pkw und Reifen bei Anbietern vor Ort und im Internethandel auf die korrekte Kennzeichnung mit dem sogenannten Energielabel überprüft. Das Energielabel dient Verbrauchern als schnelle und einfache Informationsquelle über den Energieverbrauch und die Leistung bestimmter Produkte wie Staubsaugern, Waschmaschinen, Kühlschränken, Pkw oder Reifen. Daher sind die Händler verpflichtet, das Energielabel gut sichtbar an den Produkten anzubringen.

Bei der Aktion haben die Behörden in ganz Deutschland über 7.300 Produkte (rund 6,8 Prozent) beanstanden müssen. Im Vergleich zur letztjährigen Schwerpunktaktion (6,6 Prozent) bedeutet dies einen geringfügigen Anstieg der Beanstandungsquote um 0,2 Prozent. Die Behörden haben insbesondere Produkte beanstandet, bei denen das Energielabel ganz gefehlt hat oder bei denen das Label an einer für die Verbraucher nur schwer sichtbaren Stelle angebracht worden war.

Die höchste Beanstandungsquote gab es mit 9,3 Prozent bei Staubsaugern, gefolgt von Pkw mit 8,7 Prozent sowie Lampen und Leuchten mit 8 Prozent. Hingegen mussten die Marktüberwachungsbehörden Elektrobacköfen nur in 1,6 Prozent der Fälle beanstanden. Auch Waschmaschinen (4 Prozent), Kühl und Gefrierschränke (4,1 Prozent) oder Reifen (5,5 Prozent) waren unterdurchschnittlich oft zu beanstanden.

Die Marktüberwachungsbehörden haben bei der Aktion bundesweit insgesamt 1.011 Händler kontrolliert. Hierunter befanden sich 227 Elektrofachmärkte, 153 Autohäuser, jeweils 89 Möbelhäuser und Küchenstudios sowie 186 Internethändler. Bei 385 Händlern haben die Behörden oftmals mehrere Geräte beanstanden müssen. Dies entspricht einer Quote von 38,1 Prozent und stellt gegenüber dem letzten Jahr (49,6 Prozent) einen Rückgang um über zehn Prozent dar. Nach Ansicht der Marktüberwachungsbehörden deutet dies darauf hin, dass die regelmäßigen bundesweiten Überprüfungsaktionergielabeln die Händler zunehmend sensibilisieren und zu einer korrekten Kennzeichnung veranlassen.

304 der beanstandeten Händler haben die festgestellten Mängel umgehend und freiwillig behoben (Quote: 79 Prozent). Außerdem haben die Marktüberwachungsbehörden in 93 Fällen ein Bußgeldverfahren gegen die Händler eingeleitet.

Im Freistaat Sachsen sind 94 Handelseinrichtungen kontrolliert worden. Der Schwerpunkt lag dabei mit 55 Prüfungen auf Autohäusern, in denen insgesamt 965 Neufahrzeuge kontrolliert wurden. 6 Autohändler wurden beanstandet, da bei insgesamt 84 Fahrzeugen die Kennzeichnungspflichten oder die allgemeinen Händlervorschriften nicht eingehalten wurden. Die Fehlerquote entspricht damit der bundesweiten Quote von 8,7 Prozent. Weitere 16 Kontrollen erfolgten bei Internethändlern sowie weitere 23 Kontrollen in Elektrofachgeschäften, Baumärkten, Küchenstudios und Reifenhändlern. Bei den hier überprüften 2.720 Produkten liegt die Beanstandungsquote im Durchschnitt bei etwa 1,4 Prozent.

Im Anhang befinden sich Übersichten des Regierungspräsidiums Tübingen zu den bundesweiten Ergebnissen der Aktion der Marktüberwachungsbehörden zum Energielabel 2017.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang