Freistaat stärkt künftig gemeinnützige externe Industrieforschung
28.09.2017, 13:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Rund 27 externen gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen in Sachsen, auch kurz „Forschungs-GmbHs“ genannt, ist es über Jahrzehnte hinweg gelungen, Alleinstellungsmerkmale in sehr unterschiedlichen Kompetenzfeldern aufzubauen. Das gilt etwa für das Institut für Luft- und Kältetechnik (ILK) in Dresden, das Kunststoff-Zentrum (KUZ) in Leipzig oder das Sächsische Textilforschungsinstitut (STFI) in Chemnitz.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich keine eigene Forschungsabteilung leisten können, profitieren von der starken Forschung in diesen Instituten. Künftig sollen die „Forschungs-GmbHs“ auch über die Richtlinie „Landes-Technologieförderung“ gefördert werden. Ziel ist es, Industrieforschungseinrichtungen noch besser in die Lage zu versetzen, bei Verbundprojekten, bei der Auftragsforschung sowie bei technischen Dienstleistungen als FuE-Dienstleister für die sächsische Wirtschaft zu agieren.
Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Viele der Einrichtungen befinden sich in einer Zwickmühle. Zwar könnten sie oft mehr Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit generieren, doch das könnte sie den Status der Gemeinnützigkeit kosten. Ich freue mich daher, dass wir die „Forschungs-GmbHs“ über die bislang bestehenden Instrumente hinaus unterstützen zu können.“
Gleichzeitig betonte Minister Dulig, dass Sachsen bei seinen zahlreichen weiteren Aktivitäten zur Förderung von Bildung und Forschung sowie von Innovation und Investition nicht nachlassen dürfe. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in den sächsischen Industrieforschungseinrichtungen sind in den vergangenen Jahren stetig und deutlich angestiegen. Lagen diese im Jahr 2011 bei knapp 35 Millionen Euro, waren es im Jahr 2013 bereits über 40 Millionen Euro und im Jahr 2015 bei 51 Millionen Euro.