Gespräche zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zur verzögerten Ost-West-Anpassung und Besoldungsanpassung 2008 erfolgreich abgeschlossen

19.09.2017, 20:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen, des SBB Beamtenbundes und Tarifunion Sachsen und des Sächsischen Richtervereins

Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat sich am 19. September 2017 mit Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB), Markus Schlimbach, stellv. Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen (DGB) und Reinhard Schade, Landesvorsitzender des Sächsischen Richtervereins (SRV), auf die Modalitäten der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 verständigt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass sowohl die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung der Besoldungsgruppen A 10 und höher als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zu Lasten der Besol-dungsgruppen A 10 und höher in Sachsen verfassungswidrig sind. Das Bundesverfassungs-gericht hat dem Landesgesetzgeber die Änderungen des Besoldungsgesetzes bis zum 1. Juli 2018 aufgegeben.

Die Vereinbarung sieht daher vor, dass alle Beamte, Richter und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 10 bis A 16, der Besoldungsordnungen B, R, C und W, die von der verzögerten Ost-West-Anpassung in den Jahren 2008 und 2009 betroffen gewesen sind, eine Nachzahlung erhalten. Weiter wurde vereinbart, dass für alle Beamte, Richter und Ver-sorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 10 bis A 16, der Besoldungsordnungen B, R, C und W für die verzögerte Besoldungsanpassung im Jahr 2008 ebenfalls eine Nachzahlung gewährt wird. Insgesamt sind mit der Herstellung der Verfassungsmäßigkeit entsprechend den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2017 zusätz-liche Ausgaben für den Freistaat Sachsen in Höhe von ca. 85 Mio. Euro verbunden.

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen wird den Inhalt der Vereinbarung in einen Gesetzentwurf fassen und nach der Beschlussfassung durch das Kabinett dem Sächsischen Landtag als Gesetzgeber vorlegen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
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