Dulig: „Personalabbau beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) behindert Arbeitsmarktintegration“

14.09.2017, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Für eine möglichst frühe und erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten mit Bleiberecht ist eine zügige und rechtssichere Entscheidung im Asylverfahren von entscheidender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund warnt Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig vor einem Personalabbau und einem Kompetenzverlust beim BAMF durch das Auslaufen einer großen Zahl befristeter Verträge. Zwar sinken die Neuanträge von Asylbewerbern, doch mit Stand Juni 2017 waren deutschlandweit noch immer 147.000 Asylverfahren beim BAMF anhängig. Hinzu kommt die Ankündigung des Bundesinnenministeriums, 80.000 bis 100.000 Entscheidungen erneut überprüfen zu wollen.

„Eine Reduzierung des BAMF-Personals halte ich für mehr als kurzsichtig und falsch“, erklärte Arbeitsminister Dulig. „Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, wie wichtig eine leistungsfähige Behörde ist. Dazu zählt eine angemessene Personalausstattung. Wenn der Bundesinnenminister geregelte Abläufe schaffen will, muss er dafür sorgen, dass ausreichend Personal in der ihm unterstellten Behörde zur Verfügung steht."

Eine längere Verfahrensdauer der Asylverfahren bedeutet im Hinblick auf den ungeklärten Rechtsstatus der Asylbewerber eine erhebliche Planungsunsicherheit. Das betrifft die später gegebenenfalls zuständigen Behörden wie die Ausländerbehörden, die Agentur für Arbeit, die Jobcenter aber auch Unternehmen.

Minister Dulig spricht sich deshalb für eine grundsätzliche Entfristung der in 2017 auslaufenden befristeten Arbeitsverträge beim BAMF aus. „Sachgerechte und schnelle Entscheidungen im Asylverfahren setzen eine gründliche Prüfung des Einzelfalls voraus und sind aus humanitärer, integrationspolitischer und sicherheitspolitischer Sicht geboten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind qualifiziert. Sich jetzt von ihnen zu trennen, kann uns in Zukunft auf die Füße fallen. Ein Personalabbau beim BAMF behindert außerdem die Arbeitsmarktintegration“, betont der Minister.

Hintergrund:
Im Zuge der Flüchtlingskrise wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in kurzer Zeit mehr als 2.800 Tarifbeschäftigte befristet eingestellt. Bereits im Dezember des Jahres 2016 endeten zahlreiche Befristungen von BAMF-Mitarbeitern. Im Herbst 2017 laufen erneut hunderte Verträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus, sofern das Bundesinnenministerium nicht gegensteuert.
Im Juni 2017 waren noch rund 147.000 Asylverfahren beim BAMF anhängig. Die Verfahrensdauer von Altverfahren lag im Schnitt bei 12,7 Monaten.


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