Freistaat Sachsen unterstützt Hilfen für psychisch kranke oder suchtkranke Menschen

12.09.2017, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vereinfachtes Zuwendungsverfahren durch Pauschalen

Die Sächsische Staatsregierung hat heute die neu gefasste Förderrichtlinie Psychiatrie und Suchthilfe beschlossen.

„Psychisch kranke oder suchtkranke oder von einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung bedrohte Menschen sind in besonderer Weise auf Information, Beratung und Hilfe angewiesen. Mit dem Fortbestand der Förderrichtlinie unterstützen wir weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte, die Hilfen bedarfsgerecht und gemeindenah vor Ort anzubieten“, erklärte Sozialministerin Barbara Klepsch.

Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit sind weit verbreitet und reichen von leichten Einschränkungen des seelischen Wohlbefindens bis zu schweren psychischen Störungen. Die Zahl der Behandlungsfälle in psychiatrischen Kliniken ist anhaltend hoch. Dazu tragen auch der Missbrauch von Alkohol oder Drogen und die daraus resultierenden suchtbezogenen Störungen bei. Durch die Landkreise und kreisfreien Städte werden vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen für psychisch kranke oder suchtkranke Menschen gewährt und koordiniert.
Unterstützt durch die Förderung des Freistaates Sachsen ist es dabei in den vergangenen zwanzig Jahren gelungen, ein leistungsfähiges und zugleich gemeindenahes Versorgungs- und Hilfesystem aufzubauen.

Nach der Förderrichtlinie Psychiatrie und Suchthilfe werden darüber hinaus insbesondere Einrichtungen und Projekte zur Stärkung der Präventionsarbeit sowie Beschäftigungs- und Arbeitsangebote gefördert.

Ministerin Barbara Klepsch betont: „Beratung und Hilfe für psychisch oder suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen sowie die Präventionsarbeit in diesem Bereich haben einen hohen, auch gesamtgesellschaftlich nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Wir wollen das erreichte Niveau bei der gemeindepsychiatrischen Versorgung erhalten und weiterentwickeln. Dabei gilt es, den Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ umzusetzen, denn die Betroffenen sind nicht selten in ihrer Mobilität eingeschränkt und sollen die Hilfen möglichst in ihrem vertrauten sozialen Umfeld erhalten.“

Mit der neu gefassten Förderrichtlinie erfolgt die Bezuschussung der gemeindepsychiatrischen Versorgungssysteme in den Landkreisen und kreisfreien Städte pauschaliert nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen. Die Kommunen erhalten damit den erforderlichen Spielraum, das Hilfesystem entsprechend der regionalen strukturellen Bedingungen ausgestalten zu können. Zugleich ist damit eine erhebliche Vereinfachung des Zuwendungsverfahrens verbunden. Für die Förderung der sonstigen überregionalen Vorhaben wird der Fördersatz von bisher 80 auf zukünftig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben angehoben.

Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen insgesamt 24,6 Millionen Euro für die Förderrichtlinie Psychiatrie und Suchthilfe zur Verfügung. Bezuschusst werden Personal- und Sachausgaben. Bewilligungsstelle bleibt zunächst die Landesdirektion Sachsen.
Fördermittel für Zeiträume ab dem 1. Januar 2018 werden durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank bewilligt. Bereits seit dem 1. Januar 2016 erfolgt die Förderung von Investitionsvorhaben für Wohnstätten, Beratungsstellen etc. für psychisch kranke oder suchtkranke Menschen nach der Richtlinie Investitionen Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 21. Dezember 2015.
Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang