Forstförderung geht in neue Runde

23.08.2017, 10:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bis zum Stichtag 31. Oktober können wieder Förderanträge nach der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft gestellt werden. Auszahlungen können ab sofort auch online beantragt werden.

Die Aufrufe für folgende forstliche Fördermaßnahmen wurden im Förderportal des Freistaates Sachsen veröffentlicht:

  • Waldumbau zu standortgerechten und stabilen Waldbeständen
  • Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten

Es sollen bevorzugt Anträge für Vorhaben gestellt werden, die in den Jahren 2018 und 2019 ausgeführt werden sollen. Sie sind spätestens bis zu dem Stichtag 31. Oktober 2017 bei Sachsenforst (Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen) einzureichen.

Die Finanzbudgets für die zwei Fördermaßnahmen wurden gegenüber dem letzten Aufruf nochmals angehoben und summieren sich auf insgesamt zwei Millionen Euro. Waldbesitzer können für ihre Maßnahmen 75 % der nachgewiesenen Nettoausgaben erstattet bekommen. Die Fördermittel werden durch die EU und den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt.

Alle förderfähigen Vorhaben werden zunächst geprüft und anschließend bewertet und in ein Auswahlverfahren einbezogen. Die Vorhabenauswahlkriterien sind zusammen mit den Aufrufen im Förderportal eingestellt. Der Antragsteller kann sofort nach Eingang des Antrags bei der Oberen Forstbehörde mit der Maßnahme beginnen – allerdings auf eigenes Risiko, ein Rechtsanspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.

Für die Fördergegenstände „Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen“, „Waldbewirtschaftungspläne“ und „Anlagen zur Waldbrandüberwachung“ werden die nächsten Aufrufe Anfang des kommenden Jahres mit Stichtag 31. März 2018 folgen.

Steigende Antragszahlen bei Forstmaßnahmen

Die bisherige Nachfrage nach Fördermitteln für forstwirtschaftliche Maßnahmen übertrifft die Erwartungen deutlich. „Wir haben in den ersten drei Förderrunden eine stetig zunehmende Anzahl von Förderanträgen erhalten, insgesamt rund 800. Insbesondere die Förderung für Waldumbau und Verjüngung in Schutzgebieten ist stark gefragt“, sagt Anja Risy, Leiterin der Bewilligungsbehörde bei Sachsenforst. „Das ist erfreulich, stellt aber auch eine große Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewilligungsbehörde dar. Wir bitten deshalb alle Antragsteller um Geduld und Verständnis dafür, dass die Bearbeitung der Förderanträge durchaus etwas mehr Zeit beanspruchen kann.“

Förderung forstlicher Zusammenschlüsse und der Erstaufforstung

Bis zum 31. Oktober 2017 können auch Anträge zur Erstaufforstung und zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse gestellt werden. Die Antragsformulare stehen ebenfalls im Förderportal zur Verfügung.

Abrechnung der Förderanträge online möglich

Demnächst wird auf der oben genannten Förderseite ein Programm zur Verfügung stehen, mit dem die Begünstigten ihre Auszahlungsanträge online abgeben können („DIANA“). Bei diesem neuen digitalen Auszahlungsantrag wird der Umfang der Papierformulare reduziert, zudem kann der Antrag - sofern vollständig vorliegend - schneller bearbeitet und auch ausgezahlt werden.

Beratung zu Fördermaßnahmen

Kostenlose forstfachliche Beratung bieten die Mitarbeiter/innen von Sachsenforst an. Insbesondere der örtliche Revierleiter unterstützt die Waldbesitzer bei Fragen zur Forstförderung. Über die Online-Förstersuche (www.sachsenforst.de/foerstersuche) findet jeder Waldbesitzer schnell und bequem seinen Ansprechpartner. Vor Einreichen des Förderantrags ist eine Beratung der geplanten Maßnahme mit dem zuständigen Revierleiter unbedingt zu empfehlen.

Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können auch an die Förderexperten der Bewilligungsbehörde gestellt werden:

Staatsbetrieb Sachsenforst
Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen
Paul-Neck-Str. 127
02625 Bautzen
Tel.: 03591 216 0
e-mail: poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de

Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen Angeboten von Sachsenforst für Waldbesitzer sind unter www.sachsenforst.de eingestellt.


Kontakt

Staatsbetrieb Sachsenforst

Pressesprecher Renke Coordes
Telefon: +49 3501 542 166
Telefax: +49 3501 542 213
E-Mail: SBS.Presse@smekul.sachsen.de
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