Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen

22.08.2017, 11:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Freistaat Sachsen unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung

Die Sächsische Staatsregierung hat sich in der heutigen Kabinettssitzung mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen befasst.

Staatsminister Prof. Dr. Unland: „Die Staatsregierung hat in Berlin erfolgreich verhandelt. Deutlich mehr Kommunen als vom Bund ursprünglich vorgesehen können dadurch gefördert werden. Fördermittel in Höhe von 177,9 Millionen Euro können nun für die Schulinfrastruktur in Sachsen bis 2022 verwendet werden. Weitere Details zur Umsetzung werden in den nächsten Wochen mit der kommunalen Ebene besprochen.“

Mit der Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Eine entsprechende Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wurde Anfang Juni von Bundestag und Bundesrat im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Auf die Kommunen des Freistaates Sachsen entfällt ein Betrag in Höhe von rund 177,9 Millionen Euro. Förderfähig sind insbesondere Investitionen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden, in Ausnahmefällen auch der Ersatzbau.


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