Neues Landesprogramm Schulsozialarbeit startet pünktlich zum Schuljahresbeginn

06.08.2017, 11:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Pünktlich zu Schuljahresbeginn können in allen Kommunen die Projekte aus dem neuen Landesprogramm Schulsozialarbeit beginnen. Noch vor dem ersten Schultag waren die Anträge der Landkreise und Kreisfreien Städte auf Förderung bearbeitet und der Startschuss zum 1. August 2017 konnte gegeben werden.

Staatsministerin Klepsch: »Es ist geschafft: Wir starten mit unserem Landesprogramm Schulsozialarbeit pünktlich zum Schuljahresbeginn. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben. Denn wir sind auf dem richtigen Weg. Für junge Menschen ist die Schule der zentrale Lern- und Lebensort. Hier erreichen wir junge Menschen in den Situationen, in denen sie Hilfe brauchen und auch annehmen. Wir leisten einen Beitrag beim Schaffen von Chancengerechtigkeit und beim Ermöglichen gesellschaftlicher Teilhabe. Wir dürfen keinen zurücklassen. Es geht hier um bessere Chancen im Leben. Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag.«

Hintergrund:

Im Februar hat das Sächsische Kabinett die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit beschlossen. Mit der Umsetzung entfaltet das Programm nun landesweit praktische Wirkung für die Jugendhilfe. Damit soll Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen quantitativ und qualitativ ausgebaut werden. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz unterstützt mit Landesmitteln aus der Jugendhilfe die Landkreise und Kreisfreien Städte, bedarfsgerechte Schulsozialarbeit am Lebens- und Lernort Schule anzubieten.

Nach Angaben der Bewilligungsbehörde, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen, werden für 383 Schulen Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen mit insgesamt 332,7 Vollzeitstellen tätig.

Mit den Zuwendungsbescheiden wird ein umfangreicher, konzeptioneller Prozess der Bedarfsplanung in den Jugendämtern des Freistaates abgeschlossen. Die Landkreise und Kreisfreien Städte haben bis 31. Mai 2017 Förderanträge einschließlich regionaler Gesamtkonzepte eingereicht. In Abstimmung mit dem Landesjugendamt Sachsen folgte die fachliche Prüfung.

Beschlüsse des Sächsischen Landtags, unter anderem die Schulgesetz-Novelle, erfordern es, dass die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit überarbeitet wird. Ziel ist es, dass ab Schuljahresbeginn 2018/2019 mindestens ein Schulsozialarbeiter/ eine Schulsozialarbeiterin an jeder Oberschule in öffentlicher Trägerschaft in Vollzeit tätig ist – zu 100 Prozent finanziert aus Landesmitteln. »Wir begrüßen es, dass Schulsozialarbeit im neuen Schulgesetz explizit erwähnt und weiter gestärkt wird. Unser Kämpfen hat sich gelohnt! Und das werden wir im Rahmen der Jugendhilfe gemeinsam mit den Kommunen umsetzen«, so Klepsch.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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