Sachsen macht bisher nicht berücksichtigten Gymnasiallehrern Einstellungsangebot

05.07.2017, 10:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens zum 1. August 2017 gab es deutlich mehr Bewerber mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium für das höhere Lehramt an Gymnasien als zu besetzende Stellen in dieser Schulart.

Um den Unterricht im kommenden Schuljahr an Grund-, Förder- und Oberschulen besser absichern zu können, bietet die Sächsische Bildungsagentur deshalb ab sofort bisher nicht berücksichtigten Gymnasialbewerber an, sie zum 1. August 2017 am Gymnasium einzustellen. Die Bedingung dabei ist, dass sie für drei Schuljahre an eine Grund-, Förder- oder Oberschule abgeordnet werden. Die Eingruppierung wird in jedem Falle von Beginn an in die Entgeltgruppe E 13 TV-L vorgenommen.

Die Sächsische Bildungsagentur informiert heute diese Bewerber per E-Mail darüber. Diese werden gebeten, sich bei Interesse bei den entsprechenden Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur zurückzumelden.

Bisher wurden ausgebildete Gymnasiallehrer für fünf Jahre an Grund-, Förder- oder Oberschulen eingestellt und erhielten damit gleichzeitig vertraglich eine Garantie, nach den fünf Jahren an ein Gymnasium zu wechseln. Für derartige bereits geschlossene Verträge ab 1. August 2017 wird eine Umwandlung per Änderungsvertrag angeboten, damit alle Bewerber gleich behandelt werden. Diese werden heute ebenfalls benachrichtigt.

Fragen zum Thema Einstellungen werden an der Servicehotline unter folgenden Rufnummern beantwortet:

SBA - Regionalstelle Dresden - 0160-984 68 705
SBA - Regionalstelle Leipzig - 0160-984 31 492
SBA - Regionalstelle Bautzen - 0160-984 77 525
SBA - Regionalstelle Zwickau - 0160-984 04 074
SBA - Regionalstelle Chemnitz - 0160-984 57 849


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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