An weiteren Schulen in Sachsen unterstützen Inklusionsassistenten beim gemeinsamen Lernen

30.06.2017, 09:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im neuen Schuljahr 2017/18 werden an weiteren 38 Schulen in ganz Sachsen Inklusionsassistenten das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung unterstützen. Damit arbeiten dann insgesamt 211 Inklusionsassistenten an den Schulen. „Wir lassen die Lehrer mit der Aufgabe, Inklusion umzusetzen, nicht allein. Die Inklusionsassistenten sorgen dafür, dass alle Schüler optimal gefördert werden und darüber hinaus wichtige soziale Kompetenzen wie Toleranz und Hilfsbereitschaft lernen. Alle Kinder und Jugendlichen sollen damit gleichberechtigte Bildungschancen erhalten“, sagte Kultusministerin Brunhild Kurth.

Die Assistenten sind in allen Schularten eingesetzt und helfen den Lehrern unter anderem bei der zusätzlichen Förderung der Schüler, der sozialen Entwicklung im Klassenverband, der Elternarbeit und bei der Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben. Sie arbeiten an den einzelnen Förderplänen mit, protokollieren die Entwicklungsfortschritte und tauschen sich fachlich mit dem Lehrer aus. Es geht auch darum, frühzeitig möglichem sonderpädagogischen Förderbedarf entgegenzuwirken. Deshalb kommen die Inklusionsassistenten auch im Rahmen von Ganztagsangeboten unterstützend zum Einsatz. „Wir wollen erreichen, dass die Kinder heute zu einer Generation heranwachsen, für die es selbstverständlich ist, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Die Inklusionsassistenten sind dafür ein wichtiger Baustein, denn sie helfen Bedenken gegenüber dem gemeinsamen Lernen abzubauen“, so die Ministerin weiter.

Bereits seit August 2016 unterstützen die Inklusionsassistenten für diese Ziele die Arbeit der Lehrer an ausgewählten Schulen in ganz Sachsen. Für das Projekt stehen über fünf Jahre rund 51 Millionen Euro Mittel des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Sachsen zur Verfügung. Da die finanziellen Mittel des Projekts noch nicht ausgeschöpft sind, wird es zeitnah ein drittes Bekanntmachungsverfahren geben. Darin sollen weitere Schulen, insbesondere Schulen zur Lernförderung, einen Inklusionsassistenten erhalten. Über die gesamte Laufzeit des Inklusionsprojektes erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung durch Prof. Dr. Udo Rudolph und sein Team der TU Chemnitz (Professur für Allgemeine und Biopsychologie).

Voraussetzung für die Arbeit als Inklusionsassistent ist eine Berufsqualifikation auf Fachschulniveau, die im pädagogischen oder sozialen Bereich erworben wurde. Um für die Herausforderungen im Klassenzimmer gewappnet zu sein, erhalten die Inklusionsassistenten zusätzlich zu ihrer beruflichen Qualifikation zwei begleitende Weiterbildungsseminare im Umfang von je zwei Tagen. Pro Schule arbeitet immer ein Assistent.

Im Schuljahr 2016/17 wurden in Sachsen 9.125 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen (Regelschulen) unterrichtet. Dies entspricht einem Integrationsanteil von 32,8 Prozent. Vor zehn Jahren lag dieser Anteil noch bei 9,6 Prozent (Schuljahr 2005/06). Der Anteil wird in Zukunft noch weiter steigen. Die Weichen dafür sind mit dem neuen Schulgesetz für Sachsen gelegt. Die Förderschulen bleiben dabei erhalten. „Wir wählen einen behutsamen Weg der Inklusion, denn für uns steht das Kind im Mittelpunkt. Deswegen gilt in Sachsen, so viel Inklusion wie möglich und so viel Förderschulen wie nötig“, erklärte Kurth.

Die 211 Inklusionsassistenten sind verteilt auf 177 öffentliche und 34 freie Schulen:

93 Grundschulen
69 Oberschulen
16 Förderschulen
19 Gymnasien
14 Berufsbildenden Schulen


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang