170.000 Einsprüche in Steuersachen 2016 abgeschlossen

26.06.2017, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die sächsischen Finanzämter haben im Jahr 2016 über 170.000 Einsprüche abschließend bearbeitet. Davon wurden 20 Prozent durch Rücknahme, 64 Prozent durch Abhilfe (antragsgemäße Änderung) und 16 Prozent durch (Teil-)Einspruchsentscheidung abgeschlossen.
Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erstmals im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben, Kosten geltend gemacht oder Belege eingereicht werden. Bei streitigen Rechtsfragen, zu denen eine Klärung in laufenden gerichtlichen Musterverfahren erwartet wird, kann das Finanzamt das Einspruchsverfahren in Absprache mit dem Steuerpflichtigen zudem auch durch die nachträgliche Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerkes in den Steuerbescheid erledigen.
In rund 26.000 Fällen konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, sodass die Finanzämter Einspruchs- oder Teileinspruchsentscheidungen fällten. Etwa gegen jede neunte Entscheidung erhoben Steuerpflichtige im Jahr 2016 Klage vor dem Sächsischen Finanzgericht in Leipzig.
Die Finanzverwaltung bietet unter www.elster.de ein kostenloses Internetportal an, in dem nicht nur Steuererklärungen elektronisch abgegeben, sondern auch eigene Steuerdaten abgerufen werden können. Damit ist auch das Einreichen von Einsprüchen bequem online möglich. Das spart Zeit und Geld, zum Beispiel für Papier und Porto. Eine Registrierung ist unter www.elster.de möglich.


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