Direktoren der Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen erhalten neue Bestellungsurkunden

12.06.2017, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Verabschiedung der BA-Gesetzesnovelle hat Weg für Vertragsverlängerung frei gemacht“

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange übergibt heute 13 Bestellungsurkunden an die Direktoren und Stellvertreter der sieben Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen (BA). Die bisherigen Verträge waren auf drei Jahre befristet und laufen zum 30. Juni 2017 aus. Dr. Eva-Maria Stange: „Um möglichen Strukturveränderungen nach der erwarteten Novelle zum BA-Gesetz nicht im Weg zu stehen, wurden 2014 statt für die maximale Amtszeit von fünf Jahren nur Drei-Jahres-Verträge ausgestellt. Ich freue mich, dass wir nun nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle durch den Landtag die Verträge um zwei Jahre verlängern können. Auch darüber hinaus gibt es für die Direktoren und ihre Stellvertreter eine Perspektive, da das BA-Gesetz eine mehrfache Wiederbestellung erlaubt.“
Neue Bestellungsurkunden erhalten Frau Professor Dr. Barbara Wuttke (Direktorin) und ihr kommissarischer Stellvertreter Prof. Dr. Thomas Schmitt von der Studienakademie Bautzen, Prof. Dr. Anton Schlittmaier (Direktor) und Prof. Dr. Erhard Jähn (Stellvertreter) von der Studienakademie Breitenbrunn, Prof. Dr.-Ing. Andreas Hänsel (Direktor) und Prof. Dr.-Ing. Frank Schweitzer (Stellvertreter) von der Studienakademie Dresden, Prof. Dr.-Ing. Konrad Rafeld (Direktor) und Prof. Dr.-Ing. Christian Reinhold (Stellvertreter) von der Studienakademie Glauchau, Frau Professor Dr. Kerry-U. Brauer (Direktorin) und Frau Professor Dr. Bettina Lange (Stellvertreterin) von der Studienakademie Leipzig, Prof. Dr. Lutz Neumann (Direktor) von der Studienakademie Plauen und Frau Professor Dr. Ute Schröter-Bobsin (Direktorin) und Frau Professor Dr. Katja Soyez (Stellvertreterin) von der Studienakademie Riesa.
Die Berufsakademie Sachsen bietet ein dreijähriges Studium mit wirtschaftlicher technischer oder sozialer Ausrichtung an. Mehrmonatigen Praxisphasen gewährleisten eine enge strukturelle, organisatorische und inhaltliche Verzahnung von Wissenschaft und Praxis. Die Studierenden werden sowohl an der jeweiligen Studienakademie, die wissenschaftlich-theoretische und praxisorientierte Studieninhalte vermittelt, als auch bei einem Wirtschafts- bzw. Praxispartner hervorragend auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Die Studienabschnitte sind dabei inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt.
Der Wissenschaftsrat hatte die Berufsakademie Sachsen mit ihren sieben Standorten ab Januar 2013 begutachtet und ein Jahr später seinen Bericht vorgelegt. Dieser war Grundlage für die Gesetzesnovelle. Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Eine Vielzahl von Empfehlungen sind bereits außerhalb der Gesetzesnovelle umgesetzt worden, dazu gehört etwa die Verbesserung der Studieneingangsphase um Studienabbrüchen vorzubeugen. Auch haben wir die internationale Orientierung durch Fremdsprachen und die Erweiterung interkultureller Angebote angeregt sowie verbindliche Vergütungsstandards für die Leistungen eingeführt, die die Studierenden in den Praxisphasen zu erbringen haben.“ Die Berufsakademie wurde zudem in die Landesrektorenkonferenz eingebunden, damit Fragen der Passfähigkeit von Studienangeboten und der Anerkennung von Studienleistungen direkt geklärt werden können.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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