Erstmals Strategie für Erhaltung der sächsischen Staatsstraßen

30.05.2017, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dulig: „Erreichbarkeit aller Regionen verbessern“

Das sächsische Staatsstraßennetz hat eine Gesamtlänge von rund 4.750 Kilometer. Diese Straßen müssen in Schuss gehalten werden. Dabei gilt, wie in der Koalition vereinbart, dass dem Erhalt von Straßen ausdrücklich Vorrang vor Neubau eingeräumt wird. Dieser Grundsatz und die Erarbeitung einer Ausbau- und Erhaltungsstrategie sind als Schwerpunktthemen im Koalitionsvertrag und im Landesverkehrsplan verankert.

„Der Erhalt und der Ausbau von Staatsstraßen soll zukünftig koordinierter angegangen werden als bislang. Wir schaffen erstmals überhaupt klare Kriterien, nach denen festgelegt wird, wann und wie eine Straße ausgebaut oder erhalten werden soll. Dies erfolgt, damit die finanziellen Mittel, immerhin Steuergelder, so sinnvoll wie möglich angelegt sind und so viele Straßen wie möglich in Stand gesetzt werden können“, so Verkehrsminister Martin Dulig. „Die neue Ausbau- und Erhaltungsstrategie ist Voraussetzung dafür, die Erhaltung der Staatsstraßen gerade im ländlichen Raum sicherzustellen. Damit können wir mehr und zielgerichteter investieren.“

Das sächsische Staatsstraßennetz wird zukünftig formal – unabhängig vom Zustand der Straßen – in drei Netzklassen eingeteilt:

• Netzklasse S1 – das Kernnetz nimmt überwiegend überregionalen Verkehr auf
• Netzklasse S2 – das erweiterte Kernnetz nimmt regionalen Verkehr auf
• Netzklasse S3 – das sonstige Netz nimmt überwiegend den nahräumigen Verkehr auf

Diese Klassifizierung erfolgt entsprechend der Verkehrsbedeutung einer Staatsstraße. Die Bedeutung der Straßen ergibt sich aus der Verbindungsfunktion, also der Verbindung von Grund-, Mittel- und Oberzentren im Raum sowie der Anzahl der darauf fahrenden Fahrzeuge. Die Zielstellungen der Ausbau- und Erhaltungsstrategie sind die bedarfsgerechte Erhaltung aller Staatsstraßen (alle drei Netzklassen S1-, S2- und S3-Netz) und der bedarfsgerechte Ausbau des Hauptnetzes (S1- und S2-Netz) der Staatsstraßen, um die Erreichbarkeit aller Regionen zu verbessern.

„Dabei sind uns alle drei Netze wichtig. Keines dieser Netze wird künftig vernachlässigt oder finanziell nicht mehr bedacht“, so Dulig weiter. „Unser Ziel ist es, den Zustand der Straßen nachhaltig zu verbessern und nicht nur akute Schäden notdürftig zu flicken. In diesem und im kommenden Jahr stehen dafür jeweils rund 62 Millionen Euro zur Verfügung“, so Dulig.

Durch die Budgetbemessungen bei der Straßenerhaltung werden vor allem für das Sonstige Netz (Netzklasse S3) erstmals die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Erhaltung geschaffen. Ein Drittel der Gelder gehen künftig allein in die Erhaltung von Straßen im S3-Netz.
Dulig: „Dies zeigt, dass gerade in den ländlichen Regionen mehr Geld denn je für den Erhalt der Straßen zur Verfügung stehen wird.“

Die Landkreise wurden von Beginn an in den Prozess eng eingebunden. Zum einen wurde die Thematik u.a. in der jährlich stattfindenden Bauprogrammbesprechung (Anfang 2017) erläutert. Zum anderen wurde der Entwurf der Strategie in zusätzlichen Abstimmungsgesprächen Anfang 2017, i.d.R. unter Anwesenheit der Landräte oder/und ihrer Beigeordneten, umfangreich erörtert. Auch mit den kommunalen Zweckverbänden SSG und SLKT wurde die Verfahrensweise bereits mehrfach abgestimmt, beispielsweise zur 117. Landrätekonferenz im April 2016, bei verschiedenen Ausschüssen oder zuletzt sehr umfangreich zum Turnusgespräch beim SSG im März 2017.

Die nächsten Schritte: Auf Grundlage der Landesverkehrsprognose erfolgt eine Aktualisierung der Netzkonzeption. Der Ausbaubedarf wird streckenkonkret ausgewiesen und die Ausbau- und Erhaltungsziele werden abschließend festgelegt. Die Ergebnisse der Ausbau- und Erhaltungsstrategie werden danach im SSG und SLKT erneut vorgestellt und erörtert. Ab 2018 soll die sukzessive Einführung der Ausbau- und Erhaltungsstrategie in der Straßenbauverwaltung erfolgen. Erkennbare Ergebnisse werden sich im Bauprogramm 2019 widerspiegeln. Die Strategie ist weder kabinettspflichtig, noch muss sie durch den Landtag, da es sich um kein Gesetz, keine Verordnung oder Richtlinie handelt.

Die Erhaltung der staatlichen Infrastruktur war bereits beim sächsischen Rechnungshof Untersuchungsgegenstand und auf der Tagesordnung verschiedener parlamentarischer Gremien. Die aufgezeigten Defizite der staatlichen Straßeninfrastruktur haben vielfältige sowie komplexe Ursachen, die zum Teil von Seiten der Politik und der Verwaltung nicht beeinflussbar waren – etwa die Hochwasser 2002 und 2013.

Hintergrund:

Definition Ausbau und Erhaltung

• Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen der baulichen Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung sowie jede Verbesserung des Straßenzustandes innerhalb des vorhandenen Straßengrundstückes ohne Erfordernis eines Baurechtsverfahrens.

• Ausbaumaßnahmen sind Veränderungen der vorhandenen Straße mit oder ohne Kapazitätserhöhung, die Grunderwerb sowie Baurecht erfordern, d.h. alle Maßnahmen die über die Erhaltung hinausgehen und nicht Neubaumaßnahmen sind.

Neubaumaßnahmen richten sich nach den Ausweisungen des Landesverkehrsplanes. Der Neubau von Staatsstraßen ist damit nicht Teil der Ausbau- und Erhaltungsstrategie.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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