300.000 Euro für Kinder- und Jugenderholung

26.05.2017, 10:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ferienerlebnisse wichtig für Persönlichkeitsbildung

Mit jährlich 300.000 Euro fördert das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz 2017 und 2018 Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

»Für viele Kinder und Jugendliche ist die Ferienfahrt mit Gleichaltrigen ein ganz besonderes Erlebnis. Diese gemeinsame Zeit ohne Eltern ist eine wichtige Erfahrung und unterstützt auch die persönliche Entwicklung der jungen Menschen«, betont die sächsische Sozialministerin Barbara Klepsch.

Gefördert werden Maßnahmen in der unterrichtsfreien Zeit für sächsische Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren. Die Angebote müssen in Deutschland, insbesondere in Sachsen, stattfinden. Die Jugenderholungsmaßnahmen sollen im Rahmen eines pädagogischen Konzepts einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, Selbstfindung und Selbstverwirklichung leisten und dabei die seelische, geistige und körperliche Entwicklung fördern, zur Entwicklung von gegenseitigem Verständnis und Toleranz beitragen oder das ökologische Bewusstsein fördern.

»Ich freue mich, dass die Antragstellung noch vor den Sommerferien möglich ist«, so Jugendministerin Barbara Klepsch, »und hoffe, dass in diesem Jahr noch viele Träger der freien Jugendhilfe die Chance nutzen, Fördermittel für ihre Jugenderholungsmaßnahmen zu beantragen.«

Zuwendungsempfänger können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz im Freistaat Sachsen sein, die überörtlich tätig sind. Als Dachverbände können sie auch Sammelanträge für ihre Mitglieder stellen und die Mittel an diese weiterreichen. Die Antragstellung erfolgt beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV), bei dem die Antragsformulare angefordert werden können.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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