Bürokratieabbau: Jahresbericht 2016 des Sächsischen Normenkontrollrates vorgelegt

24.05.2017, 14:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Sächsischer Normenkontrollrat

Sächsischer Normenkontrollrat

Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht 2016 vorgelegt.

Im Berichtszeitraum wurden dem Sächsischen Normenkontrollrat vierzehn Regelungsvorhaben der Staatsregierung vorgelegt. Er hat neun Stellungnahmen zu Entwürfen von Landesgesetzen sowie drei Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechtsverordnungen abgegeben. Darunter befanden sich beispielsweise das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen, das Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes und das Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen und Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen für den tertiären Bildungsbereich. In zwei Fällen hat der Sächsische Normenkontrollrat auf eine Stellungnahme verzichtet, weil er selbst betroffen war bzw. weil es sich beim Entwurf eines Gesetzes zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen um eine weitgehend regelgebundene Gesetzessystematik handelte.

Vorsitzender Michael Czupalla: „Das Prüfungsrecht des Sächsischen Normenkontrollrates ist im Vergleich zum Prüfungsrecht des Nationalen Normenkontrollrates eingeschränkt. Der Sächsische Normenkontrollrat hat daher eine Ergänzung des Prüfungsrechtes vorgeschlagen.“

Durch die im Berichtszeitraum vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen ist der quantifizierbare jährliche Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um ca. 38.000 Stunden, ca. 2,2 Mio. Euro sowie 406 Stellen angestiegen. Zudem wurde für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ein quantifizierbarer einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 5,3 Mio. Euro und ca. 1.600 Stunden ausgelöst. Betroffen waren hauptsächlich der Freistaat und die Kommunen. Der Sächsische Normenkontrollrat hat der Staatsregierung Vorschläge zur Verringerung des Erfüllungsaufwandes unterbreitet.

Der Sächsische Normenkontrollrat begrüßt die Verlängerung seines Auftrages bis zum 30. Juni 2020 durch den Sächsischen Landtag. In seinem Jahresbericht war der Sächsische Normenkontrollrat zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Bewertung seiner Arbeit aufgrund der Kürze der bisherigen Tätigkeit noch nicht möglich ist.

Andere Bundesländer, zum Beispiel Baden-Württemberg, zeigen Interesse für die Arbeit des Sächsischen Normenkontrollrates und prüfen die Einrichtung landeseigener Normkontrollräte für ihre Bundesländer.

Hintergrund:
Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht ist einsehbar unter: http://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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