Magdeburger Thesen verabschiedet – 53. Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder

23.05.2017, 17:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim 53. Treffen in Magdeburg (© Geschäftsstelle des Beauftragten der Landesregierung Sachsen-Anhalts für die Belange der Menschen mit Behinderungen)

Die Gruppe der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei ihrem 53. Treffen in Magdeburg.

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim 53. Treffen in Magdeburg (© Geschäftsstelle des Beauftragten der Landesregierung Sachsen-Anhalts für die Belange der Menschen mit Behinderungen)

Die Gruppe der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei ihrem 53. Treffen in Magdeburg.

Die Gruppe der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei ihrem 53. Treffen in Magdeburg.

Beauftragte fordern im Zeitalter "4.0" die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sowie eine umfassendere Barrierefreiheit

Das 53. Treffen der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen fand auf Einladung des Beauftragten der Landesregierung Sachsen-Anhalts für die Belange der Menschen mit Behinderungen Adrian Maerevoet vom 18. bis 19. Mai 2017 in Magdeburg statt.

Inhaltlicher Schwerpunkt der Beratung waren Fragestellungen, die sich aus der Digitalisierung der Arbeitswelt unter dem Stichpunkt „Arbeiten 4.0“ für den Arbeitsalltag der Menschen mit Behinderungen in der Zukunft ergeben.

Im Ergebnis dieser zweitägigen Zusammenkunft wurden von den Beauftragten folgende „Magdeburger Thesen“ verabschiedet:

These 1:
Keiner hat Gewissheit darüber, welche Chancen wie Risiken für Menschen mit Behinderungen mit dem Wandel der gesellschaftlichen Wirklichkeit unter dem Begriff Zeitalter „4.O" verbunden sind.

These 2:
Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist als Chance zu sehen, Menschen mit Behinderungen mit ihren wertvollen Fähigkeiten auf einem inklusiven Arbeitsmarkt in Arbeit und Beschäftigung zu bringen Der Strukturwandel „4.O" muss genutzt werden, um Rahmenbedingungen zu gestalten, in denen das Recht auf Arbeit von allen Menschen gleichberechtigt in Anspruch genommen werden kann.

These 3:
Die Digitalisierung darf keine neuen Barrieren schaffen. Bund und Länder sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote zugänglich für Menschen mit Behinderungen zu gestalten.

These 4:
Bund und Länder sind verpflichtet, Regelungen zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen auf europäischer Ebene zum Abschluss zu bringen. Damit ist ein wesentlicher Fortschritt bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens innerhalb der Europäischen Union zu erwarten.

These 5:
Die inklusive Bildung ist der Schlüssel für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in einer Gesellschaft des digitalen Wandels.

„Es ist ein weiter Weg. Doch mit diesen Thesen werden Weichen in die richtige Richtung gestellt.“ erklärte der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler nach Abschluss des Treffens in Magdeburg.

Die Treffen der Beauftragten, die in der Regel zweimal jährlich stattfinden, dienen dem Gedankenaustausch, der Auseinandersetzung mit aktuellen behindertenpolitischen Entwicklungen in Bund und Ländern, der Abstimmung behindertenpolitischer Positionen sowie den Erfordernissen der praktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Länder- und Bundesebene.

Hervorzuheben ist, dass der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Reiner Haseloff, den Beratungen am 2. Tag des Treffens beigewohnt und ein persönliches Grußwort überbracht hat.


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