Landtag verabschiedet novelliertes Berufsakademie-Gesetz

17.05.2017, 15:36 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsministerin Dr. Stange: „Das neue Gesetz stärkt Leistungsfähigkeit und Autonomie der Berufsakademie“

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange begründete heute im Landtag die Novelle des Berufsakademie-Gesetzes. „Das neue Gesetz bringt diese wichtige tertiäre Bildungseinrichtung weiter, weil mit den geänderten Regelungen ihre Leistungsfähigkeit gestärkt und durch die vielen Diskussionen während des Novellierungsprozesses ihre Bekanntheit in der Öffentlichkeit erhöht wurde. Die Gesetzesänderungen werden dem bereits jetzt starken Interesse der regionalen Wirtschaft an den Absolventen mit ihren bundes- und europaweit anerkannten Abschlüssen gerecht“, erklärte die Ministerin vor den Abgeordneten.

Der Wissenschaftsrat hatte die Berufsakademie Sachsen mit ihren sieben Standorten ab Januar 2013 begutachtet und ein Jahr später seinen Bericht vorgelegt. Dieser war Grundlage für die Gesetzesnovelle. Das Gesetz soll am 1. August 2017 in Kraft treten.

„Diese externe Begutachtung und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates waren notwendig und hilfreich“, resümierte Ministerin Stange. Eine Vielzahl von Empfehlungen seien bereits außerhalb der Gesetzesnovelle umgesetzt worden. „Wir verbessern die Studieneingangsphase und beugen damit Studienabbrüchen vor. Wir haben die internationale Orientierung durch Fremdsprachen und die Erweiterung interkultureller Angebote angeregt sowie verbindliche Vergütungsstandards für die Leistungen eingeführt, die die Studierenden in den Praxisphasen zu erbringen haben. Und wir arbeiten daran, Übergangsprobleme von BA-Absolventen zu Masterstudienangeboten zu lösen“, betonte Ministerin Stange. Zudem wurde die Berufsakademie in die Landesrektorenkonferenz eingebunden, so dass Fragen der Passfähigkeit von Studienangeboten und der Anerkennung von Studienleistungen direkt und auf Augenhöhe geklärt werden könnten.

Für eine Reihe von Empfehlungen des Wissenschaftsrates sei aber eine Gesetzesnovelle nötig gewesen. Mit den neuen Regelungen erhalte diese Bildungsinstitution eine größere Selbständigkeit, um selbstbewusst als Anbieter auf dem Markt tertiärer Bildung auftreten oder auch interne Fragen rascher und flexibler in eigener Verantwortung lösen zu können. Der neu eingeführte Präsident und die Installierung eines Aufsichtsrats stärkten die Befugnisse dieser Instanzen und die Mitbestimmung. Die Aufwertung der Dienstverhältnisse erhöhe den Status der Lehrkräfte. Auch Forschung dürfe nun – soweit ein Anwendungsbezug gegeben sei – betrieben werden. Eine zentrale Geschäftsstelle unterstütze die neuen Gremien und ermögliche für alle sieben Standorte der Studienakademien ein abgestimmtes Handeln.

„Diese Änderungen helfen der Berufsakademie in ihrer fachlichen und pädagogischen Weiterentwicklung. Sie ist ein wichtiger Akteur bei der Bildung der für die regionale Wirtschaft nötigen Fachkräfte“, begründete Ministerin Stange. Sie stellte klar: „Das neue Gesetz sieht nicht vor, die Berufsakademie in eine Duale Hochschule umzuwandeln. Denn wir haben bereits eine sehr leistungsfähige und differenzierte Hochschullandschaft in Sachsen. Die Berufsakademie hat gegenüber den Hochschulen einen anderen Auftrag. Sowohl Arbeitgeber als auch Studienbewerber wissen, was sie von jedem Segment erwarten können. Jede Änderung hätte Unsicherheiten gebracht und Fehlorientierungen provoziert. Die Berufsakademie ist auch ohne Umwandlung in eine Duale Hochschule gut und leistungsfähig. Ich bin überzeugt, dass sie mit dieser Novelle noch besser wird.“

Derzeit studieren an den sieben Standorten der Studienakademien in Dresden, Leipzig, Bautzen, Glauchau, Riesa, Plauen und Breitenbrunn rund 4200 Studierende in einem dreijährigen Studium mit wirtschaftlicher, technischer, oder sozialer Ausrichtung. Mehrmonatige Praxisphasen bieten eine enge organisatorische und inhaltliche Verzahnung von Lehre und Praxis. Durch die Vermittlung wissenschaftlich-theoretischer und praxisorientierter Studieninhalte an der Berufsakademie und bei einem Wirtschafts- bzw. Praxispartner werden die Studierenden hervorragend auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Die Vermittlungsquote der Absolventen liegt bei rund 90 Prozent.

Das Duale Studium richtet sich insbesondere an Bewerber aus der Region und darüber hinaus, die über eine Hochschulreife verfügen und zielgerichtet ein praxisintegrierendes Studium anstreben. Aber auch Bewerber, die erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt oder eine Berufsausbildung abgeschlossen und eine Zugangsprüfung bestanden haben sowie Inhaber bestimmter Abschlüsse beruflicher Aufstiegsfortbildung können ein Studium an der Berufsakademie Sachsen aufnehmen und werden zum Abschluss als Bachelor in den akkreditierten Studiengängen bzw. als Diplomingenieur/in (BA) geführt. Für die Absolventen mit einem Bachelorabschluss besteht generell die Möglichkeit zur Aufnahme eines weiterführenden Masterstudiums an einer anderen Hochschule. Dies gilt in Sachsen ebenso für die Diplomabschlüsse.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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