Elster noch einfacher: Nutzen Sie die »Elektronische Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung«

15.05.2017, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In Sachsen ist es seit heute möglich, den »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung« elektronisch über das ElsterOnline-Portal zu übermitteln.

Nehmen Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, werden Sie vom Finanzamt zum Ausfüllen und Übersenden des »Fragebogens zur steuerlichen Erfassung« aufgefordert. Im Fragenbogen sind Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen, zu Ihrem Unternehmen und zur Besteuerung erforderlich.

Fragebögen zur steuerlichen Erfassung können authentifiziert (nach Registrierung im ElsterOnline-Portal) übermittelt werden. Sie können so die Postlaufzeit und das Briefporto sparen.

Nutzen können Sie diesen Service, wenn Sie eine gewerbliche, selbständige (freiberufliche) oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Auch bei einer Vermietungstätigkeit oder bei einer Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft können Sie diesen Übermittlungsweg nutzen. Die Erweiterung dieses Online-Angebots wird schrittweise erfolgen (z.B. für die Gründung einer Körperschaft).

Mit dem Projekt Elster verfolgen der Bund und die Länder das Ziel, die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen und steuerlichen Sachverhalten durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel bürgerfreundlicher und weniger verwaltungsaufwendig zu gestalten. Weitere Informationen können Sie unter www.elster.de finden.


Weiterführende Links

Kontakt

Landesamt für Steuern und Finanzen

Pressesprecherin Helene Oswald
Telefon: +49 351 827 10100
Telefax: +49 351 827 19999
E-Mail: presse@lsf.smf.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang