Null Toleranz bei Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte

12.05.2017, 10:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Bundesrat hat heute im zweiten Durchgang mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, nach dem tätliche Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte künftig mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden. Außerdem ist bei Unglücksfällen nicht mehr nur die unterlassene Hilfeleistung strafbar, sondern auch jede Behinderung von Rettungseinsätzen.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow: „Der Freistaat Sachsen tritt schon seit Jahren für einen besseren Schutz von Amtsträgern und Rettungskräften ein. Heftige verbale Attacken, teils aber auch massive körperliche Gewalt ohne konkreten Anlass – oder gar deshalb, weil der Angegriffene Repräsentant des Staates und damit Teil eines verhassten „Systems“ ist, – gehören fast schon zur Tagesordnung. Mit der Neuregelung wird nun endlich ein klares Signal gesetzt, dass Angriffe auf Polizeibeamte oder die Behinderung von Feuerwehreinsätzen durch Schaulustige nicht toleriert werden. Wir sind es ihnen schuldig, sie vor Übergriffen jeder Art und jeder Motivation nachhaltig zu schützen!“

Beamte und Rettungskräfte sind bei oder gar wegen ihrer Tätigkeit immer häufiger Anfeindungen und Übergriffen ausgesetzt. Tätliche Angriffe auf diese Personen bei einer Diensthandlung unterliegen deshalb nunmehr einer erhöhten Mindeststrafe. Die Behinderung von Rettungseinsätzen ist künftig auch dann strafbar, wenn sie ohne Gewalt oder Drohung erfolgt oder sich nicht gegen Berufshelfer richtet.


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