Mehr Wertschätzung für den Pflegeberuf

11.05.2017, 10:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

12. Mai – Internationaler Tag der Pflege

»Ich möchte diesen Tag zum Anlass nehmen, um den vielen engagierten Mitarbeitern in allen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und ambulanten Diensten meinen aufrichtigen Dank und meine Anerkennung zu übermitteln. Sie üben einen anspruchsvollen, oft schweren Beruf aus. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels mit einer älter werdenden Gesellschaft und Zunahme der Pflegebedürftigen ist dies ein unverzichtbarer Beruf«, betont die Sächsische Sozialministerin Barbara Klepsch.

Jedes Jahr wird am 12. Mai der Internationale Tag der Pflege begangen. Damit wird an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege Florence Nightingale erinnert.

»Unsere Pflegekräfte verdienen mehr Wertschätzung und Anerkennung. Auch gute Arbeitsbedingungen sind dafür ein Ausdruck. Die Pflegestärkungsgesetze stellen die richtigen Weichen und verbessern die Rahmenbedingungen für die Pflege. Ich fordere die Arbeitgeber in Sachsen auf, diese Chancen zu nutzen«, appelliert die Ministerin.

Mit den neuen Gesetzen wurden die Voraussetzungen für eine bessere Bezahlung in tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen geschaffen. Auch können nun mehr zusätzliche Betreuungskräfte in den stationären Einrichtungen tätig sein. Diese entlasten die Pflegekräfte. Mit dem Einsatz der vereinfachten Pflegedokumentation bleibt den Pflegekräften mehr Zeit für die Pflege am Menschen.

Pflege wird aber nicht nur von professionellen Kräften geleistet. Ein Großteil der Pflege wird nach wie vor durch die Familie erbracht. »Unsere vielen pflegenden Angehörigen leisten einen unverzichtbaren Beitrag. Das kann man nicht hoch genug anerkennen. Und dies wird auch durch verbesserte Leistungen der Pflegeversicherung honoriert«, so Ministerin Klepsch.

Die Leistungen der Pflegeversicherung für häusliche Pflege wurden erhöht, die Möglichkeiten für Verhinderungspflege wurden erweitert und die Absicherung der pflegenden Angehörigen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde verbessert. Wer einige Tage zu Hause bleiben muss, um in einem akut eingetretenen Pflegefall die weitere Versorgung zu organisieren, kann nun von der Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Tage erhalten, sofern man für diese Tage keine anderweitige Bezahlung bekommt.

»Damit können Sie sich um alles Notwendige kümmern, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Mit all diesen Verbesserungen sind wir auf dem richtigen Weg«, so Sozialministerin Barbara Klepsch.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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