Rede der Staatsministerin für Kultus Brunhild Kurth zur Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen am 11. April 2017

11.04.2017, 14:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

heute, nach 13 Jahren, verabschieden wir ein novelliertes Schulgesetz und beschließen damit eines der bedeutendsten Gesetzgebungsvorhaben der Legislatur.

Bildungswissenschaftler sind sich einig: Das Wichtigste für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler ist guter Unterricht. Und guter Unterricht braucht Rahmenbedingungen, die flexibel gestaltet werden können. Nur so kann den unterschiedlichen Bedarfen und Gegebenheiten vor Ort entsprochen werden. Das ist einer von vielen Aspekten, meiner Meinung nach der wesentlichste, dem ein Schulgesetz genügen muss.

Gesellschaftliche Veränderungen, neue Anforderungen einer Wissens- und Informationsgesellschaft, aber auch vorliegende Gerichtsurteile haben eine Weiterentwicklung unseres Schulgesetzes überfällig gemacht. Der Fokus dieses Prozesses lag dabei immer auf einem modernen Schulgesetz, das nicht nur heute und morgen, sondern auch übermorgen Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit auf der Grundlage der sächsischen Verfassung für eine zukunftsfähige Schule bietet.

Welchen Herausforderungen muss sich dieses Schulgesetz stellen?

Schulqualität muss mit Blick auf den demografischen Wandel und unabhängig von strukturellen Herausforderungen in der Fläche gewährleistet werden, das heißt: chancengerechte Bildung in Stadt und Land.
Das Schulgesetz hat darauf eine Antwort: Die Schule gehört zum öffentlichen Leben. Sie ist eingebettet in die unmittelbare, wohnortnahe Umgebung der Schülerinnen und Schüler. Deshalb erhalten wir die Schulen im ländlichen Raum. Das betrifft sowohl Schulen in öffentlicher als auch in freier Trägerschaft.

Bei aller zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft müssen ein optimaler Lernerfolg und die Durchlässigkeit zwischen den Schularten ermöglicht werden. Insbesondere die Grundschulen und die Oberschulen werden durch die Neuregelungen im Schulgesetz gestärkt. In Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern, Praxisberatern und Fachleitern können die Schulen den Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler unterstützen, sie auf die Berufsausbildung vorbereiten oder auch den Weg zu einem studienqualifizierenden Abschluss ermöglichen.

Mit der Globalisierung und den gesellschaftlichen Veränderungen geht auch ein wachsender Bildungs- und Erziehungsanspruch an Schule einher. Dieser Anspruch wurde im Schulgesetz berücksichtigt. So ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag ausführlich und unmissverständlich formuliert. Schüler, Eltern und Schulträger werden noch stärker in die Entscheidungsprozesse bei der Gestaltung der Schule einbezogen. Indem sich Schule regional öffnet, kann der gemeinsame, in die Gesellschaft wirkende Auftrag mit allen an Schule Beteiligten auch besser umgesetzt werden.

Mit Blick auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag werden wir uns alle Lehrpläne und Stundentafeln noch einmal ansehen müssen, um die Unterrichtsbelastung der Schülerinnen und Schüler zu senken.

Auch gleichberechtigte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler am schulischen Leben ist Ziel der sächsischen Bildungspolitik. Das novellierte Schulgesetz stärkt das Elternwahlrecht und hebt die Förderschulpflicht auf, wobei Förderschulen erhalten bleiben.

Mit den in der Beschlussempfehlung des Schulausschusses vorliegenden Änderungen wurde ein guter Kompromiss erzielt zwischen der unbestrittenen Notwendigkeit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Inklusion einerseits und den zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie dem notwendigen zeitlichen Vorlauf für eine erfolgreiche flächendeckende Einführung andererseits.
Konkret bedeutet dies: Die lernzieldifferente Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung an weiterführenden Schulen kommt zum Schuljahr 2018/19. Das Aussetzen der vorschulischen Diagnostik in diesen Förderschwerpunkten wird nunmehr schrittweise in fünf Jahren vorbereitet. Vor der endgültigen Umsetzung wird das Verfahren nochmals evaluiert und zur Entscheidung dem Landtag vorgelegt. Inklusion in der Schule und in der Gesellschaft wird dabei als Entwicklungsprozess für die kommenden Jahre und als Aufgabe aller Schulen verstanden.

Unsere Kinder und Jugendlichen beziehen ihr Wissen aus verschiedenen Lebenswelten. Lehrerinnen und Lehrer müssen mit dieser Komplexität umgehen können und veränderungsbereit sein. Denn sie werden mit neuen Herausforderungen wie digitaler Bildung, Umgang mit Flüchtlingskindern und kultureller Vielfalt in ihrem beruflichen Alltag konfrontiert.

Auch politische Bildung und Demokratieerziehung rücken stärker in den Fokus von Schule. Das novellierte Schulgesetz bietet den Schulen durch die Bereitstellung von pauschalisiertem Lehrerarbeitsvermögen, eigenen Haushaltsmitteln und Schulkonten mehr Freiheit und Eigenverantwortung - auch für professionelle Fortbildungs- und Unterstützungsangebote.

Der Rückgang und der Alterungsprozess der Bevölkerung sind für ganz Deutschland bezeichnend. Besonders betroffen sind allerdings die ostdeutschen Länder, da hier demografischer Wandel und struktureller Umbruch nach 1989 zusammenfallen.

Wir haben in Sachsen nicht genügend grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, um die vielen Altersabgänge in den nächsten Jahren zu kompensieren. Das Schulgesetz sichert Schulen im ländlichen Raum, gleichwohl erwächst daraus zusätzlicher Lehrerbedarf.

Hier muss ausgesprochen werden, dass durch einige Regelungen im Schulgesetz die Möglichkeiten des effizienten Lehrereinsatzes verringert werden. Exemplarisch sei erwähnt, dass Abschlussklassen nicht mehr zusammengelegt werden können. Die Senkung der Mindestschülerzahl für Berufsschulzentren sowie einzügige Oberschulen in Mittelzentren sind ebenso ressourcenrelevant.

Unser gemeinsames Ziel muss es sein – und hier wird sicherlich kein Widerspruch erhoben – den Unterricht in allen Schularten und an allen Standorten fachgerecht abzusichern. Dafür werden wir in den nächsten Jahren auf Seiteneinsteiger zurückgreifen und sie entsprechend qualifizieren. Seiteneinsteiger, das zeigen alle Erfahrungen, sind ganz überwiegend eine Bereicherung für unsere Schulen. Sie müssen allerdings so qualifiziert werden, dass sie die Anforderungen an guten Unterricht erfüllen können.

Ich habe eingangs erwähnt, dass Lehrpläne und Stundentafeln wegen der Unterrichtsbelastung der Schülerinnen und Schüler geprüft werden müssen. Klar ist aber auch, dass bei allen Maßnahmen die Ressourcenfrage mit in den Blick genommen wird.

Meine Damen, meine Herren,

ich habe Ihnen dargelegt, dass das novellierte Schulgesetz Antworten auf veränderte Bedingungen und aktuelle Fragen bereithält. Es ist zeitgemäß, setzt einen Rahmen für zukunftsfähige Schule und lässt Gestaltungsspielraum für die individuelle Schulentwicklung unter Einbeziehung von Bildungspartnern. Dabei richtet es den Fokus auf den optimalen Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler und stärkt die Eigenverantwortung von Schule.

Im Vergleich der Bildungssysteme der deutschen Bundesländer ist Sachsen seit 10 Jahren an der Spitze. Sachsen hat nachweislich ein erfolgreiches, leistungsfähiges und anerkanntes Bildungssystem. Dieses haben wir stetig weiterentwickelt und dabei die bewährte Struktur nie in Frage gestellt. Das wird auch mit dem novellierten Schulgesetz so bleiben.

Ich kann Ihnen vor diesem Hintergrund empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen.

Abschließend bedanke ich mich bei allen, die an der Erarbeitung dieses Gesetzes mitgewirkt haben.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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