Elektronische Grundbuchakte kommt in ganz Sachsen

05.04.2017, 11:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Nach Dresden und Leipzig folgen ab April 2017 alle anderen Grundbuchämter

Nach dem erfolgreichen Pilotbetrieb bei den Grundbuchämtern in Dresden und Leipzig soll die elektronische Grundbuchakte nun in allen 25 sächsischen Grundbuchämtern Einzug halten. Notare können dann per Mausklick etwa Grundstückskaufverträge an das Grundbuchamt übermitteln. Grundbucheintragungen werden damit noch schneller.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Bereits seit 2012 kann man mit sämtlichen sächsischen Gerichten elektronisch kommunizieren. Nun folgen auch die Grundbuchämter, die gleichzeitig mit der vollelektronischen Bearbeitung der Akten starten. Alle eingehenden Anträge werden digitalisiert und nur noch in elektronischer Form aufbewahrt.“

Der Präsident der Notarkammer Sachsen Dr. Joachim Püls ergänzt: „Mit der landesweiten Einführung der elektronischen Grundakte gehen Justiz und Notare einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft des Grundbuchs. Digitale Datenübertragung, Einsparungen von Steuergeldern durch den Einsatz moderner Technik und die Möglichkeiten unkomplizierter Auskunftserteilungen bieten dem Bürger im Ergebnis viele Vorteile. Und dabei bleibt das Grundbuch auch in Zukunft, was es schon immer war: ein Garant der Rechtssicherheit!“

Ab April 2017 stellt das Grundbuchamt Chemnitz auf die elektronische Grundbuchakte um. Im Abstand von zwei Monaten folgen dann jeweils drei bis vier weitere Grundbuchämter. Die Umstellung soll im Herbst 2018 abgeschlossen sein. Dann werden in keinem sächsischen Grundbuchamt mehr neue Papierakten angelegt. Jährlich gehen bei den Grundbuchämtern über 300.000 Anträge auf Grundbucheintragung ein.

Ab dem jeweiligen Starttermin dürfen Notare Anträge auf Eintragungen in das Grundbuch nur noch in elektronischer Form über das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)“ einreichen. Anträge von Bürgern hingegen nehmen die Grundbuchämter auch weiterhin in Papier entgegen. Die Papierunterlagen werden gescannt und gelangen auf diesem Weg ebenfalls als elektronische Datei zu den Akten.

Die sächsischen Notare verfügen bereits seit 2007 über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit dem EGVP. Seitdem ist die elektronische Antragstellung etwa beim Vereins- oder Handelsregister gesetzlich vorgeschrieben.

Hintergrund:
Die Grundbücher werden in Sachsen bereits seit 1995 elektronisch geführt. Eine Einsichtnahme in die Grundbücher ist für zugelassene Nutzer (Notare, Banken und Behörden) auch über eine Web-Auskunft im Internet möglich. Zu jedem Grundbuch gehört eine speziell angelegte Grundbuchakte, die alle relevanten Unterlagen für eine Grundbucheintragung eines bestimmten Grundstücks enthält. Diese Unterlagen wurden bisher in Papierform eingereicht und dauerhaft in Archiven aufbewahrt. In den sächsischen Grundbuchämtern lagern Grundbücher und Grundbuchakten seit 1842. Während die Anzahl der Papiergrundbücher seit 2002 nicht mehr zunimmt, da diese nur noch elektronisch geführt werden, wachsen die Grundbuchakten im Umfang und der Anzahl ständig weiter. Mit Einführung der elektronischen Grundbuchakte werden die Papierakten nicht fortgeführt. Die vorhandenen Papierakten werden jedoch bis zu einer späteren Digitalisierung weiterhin aufbewahrt.

Der elektronische Rechtsverkehr ist seit Dezember 2012 mit allen sächsischen Gerichten möglich. Nur die Grundbuchämter konnten bisher noch keine elektronischen Dokumente entgegennehmen. In einem Pilotprojekt können seit 1. April 2014 beim Grundbuchamt Dresden und seit 1. Februar 2015 beim Grundbuchamt Leipzig elektronische Anträge entgegen genommen, automatisiert verarbeitet und in der elektronischen Akte abgespeichert werden. In allen Verfahren erfolgt die sichere und rechtsverbindliche Kommunikation mit den Gerichten über das Programm „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)“. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind auf dem Webportal der sächsischen Justiz (www.justiz.sachsen.de – E-Justiz) veröffentlicht.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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