Sachsens Universitäten reichen 14 Antragsskizzen für Förderung von Forschungscluster im Rahmen der Exzellenzstrategie ein

03.04.2017, 12:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsministerin Dr. Stange: „Sächsische Antragsskizzen widerspiegeln Spitzenforschungsniveau unserer Universitäten“

Die vier sächsischen Universitäten haben Antragsskizzen für insgesamt 14 Forschungsvorhaben in der Förderlinie „Exzellenzcluster“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in Bonn eingereicht. Die Abgabefrist lief heute ab. Die meisten Skizzen reichte die TU Dresden ein. Sie geht mit 8 Forschungsvorhaben ins Rennen um Förderung im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern. Die Universität Leipzig, die TU Chemnitz und die TU Bergakademie Freiberg beteiligen sich mit je zwei Antragsskizzen an der ersten Begutachtung für die Förderung von Exzellenzclustern. Am 28. September 2017 gibt die Deutsche Forschungsgemeinschaft bekannt, für welche der Antragsskizzen ein Vollantrag gestellt werden darf. Ein Jahr später fällt die Entscheidung, welche Exzellenzcluster tatsächlich ab 2019 für sieben Jahre gefördert werden.

„Mit ihren Absichtserklärungen bekunden Sachsens Universitäten auf den Forschungsgebieten Interesse an der Förderung als Exzellenzcluster, auf denen sie bereits jetzt bundesweit führend sind. Ich drücke allen die Daumen, dass die erste Hürde erfolgreich genommen wird und möglichst viele Antragsskizzen in Vollanträge umgewandelt werden dürfen“, betont Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange. Sie unterstreicht: „Die derzeit von der Exzellenzinitiative geförderten Universitäten in Sachsen haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sich Exzellenzniveau in der Forschung auf internationalem Spitzenniveau und regionale Verantwortung vor Ort nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig bedingen. Auf diesen Impuls bauen wir auch in der Exzellenzstrategie. Ich wünsche den vier Universitäten und ihren Antragsskizzen in der ersten Begutachtungsrunde viel Erfolg.“

Die TU Dresden reicht drei der Clusterskizzen in der Forschungsprofillinie Gesundheitswissenschaften, Biomedizin und Bioengineering ein. Drei Antragsskizzen liegen in der Profillinie Intelligente Werkstoffe und Strukturen und zwei in der Profillinie Informationstechnik und Mikroelektronik. Für drei der acht beantragten Cluster möchte die TU Dresden Forschungsverbünde mit anderen Universitäten eingehen – mit der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der RWTH Aachen. Die Universität Leipzig reicht zwei Antragsskizzen für die Förderung von Exzellenz-Clustern auf den Gebieten der Lebens- und Gesundheitswissenschaften („Adipositas verstehen“) sowie interdisziplinär zur Erforschung der Mechanismen und Bedingungen der Globalisierung. In diesem möglichen Exzellenzcluster möchte die Universität Leipzig im Verbund mit der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg und der Universität Jena forschen. Die TU Chemnitz möchte ihren bestehenden Bundesexzellenzcluster auf dem Gebiet der Technologiefusion für multifunktionale Leichtbaustrukturen weiterführen und künftig Technologien und Bauteilstrukturen hinsichtlich ihrer ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit näher betrachten. In diesem Cluster kooperiert sie mit einer weiteren Universität und drei außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zudem plant die TU Chemnitz die Beantragung eines zweiten Exzellenzclusters in ihrer Kernkompetenz „Mensch und Technik“ in Kooperation mit weiteren Universitäten und einer außeruniversitären Forschungseinrichtung. Die TU Bergakademie Freiberg skizzierte zwei Anträge – einen als fachübergreifende Kooperation der Geo- und Werkstoffwissenschaften mit dem Fokus auf Prozessabläufe über sehr lange Zeiträume sowie einen als Verbund mit der Technischen Universität Clausthal und dem Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf im Bereich der Recyclingtechnologien speziell für Hochtechnologieanwendungen wie die Elektromobilität.

Insgesamt hatten im Dezember bundesweit 44 Universitäten die Einreichung von 192 Absichtserklärungen angekündigt. Die DFG gibt am 28. September 2017 bekannt, welche Antragsskizzen in einen Vollantrag umgewandelt werden dürfen. Welche Cluster ab 1. Januar 2019 gefördert werden, entscheidet im September 2018 die Exzellenzkommission des Bundes und der Länder. Für Exzellenzcluster werden rund 385 Millionen Euro Fördermittel pro Jahr zur Verfügung gestellt. Es werden für 45 bis 50 Förderfälle Mittel zwischen jeweils drei bis zehn Millionen Euro pro Exzellenzcluster jährlich veranschlagt. Die Förderlaufzeit beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre. Im Dezember 2018 können Universitäten mit einer genügenden Anzahl an bewilligten Forschungsclustern Anträge für die Förderlinie Exzellenzuniversität stellen. Darüber wird im Jahr 2019 entschieden. Für acht bis elf Exzellenzuniversitäten werden jährliche Mittel von rund 148 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

  • Hintergrund:

In den beiden Phasen der bisherigen Exzellenzinitiative wurden die Cluster Center for Regenerative Therapies Dresden - CRTD und Center for Advancing Electronics Dresden - CfaeD an der TU Dresden und die Graduiertenschule Dresden International Graduate School for Biomedicine and Bioengineering gefördert. Diese Universität wurde für ihr Zukunftskonzept auch als Exzellenzuniversität gefördert. Die TU Chemnitz erhielt Förderung für das Cluster Technologiefusion für multifunktionale Leichtbaustrukturen – MERGE. Die Universität Leipzig erhielt in der ersten Phase eine Förderung für die Graduiertenschule Building with Molecules and Nano-Objects.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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