Der Europäische Sozialfonds in Sachsen: Rund 55 Millionen Euro Fördermittel für die betriebliche Ausbildung

26.03.2017, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Freistaat Sachsen leistet mit den Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) einen beachtlichen Beitrag zur Stärkung der dualen Ausbildung. „Ob für unsere Auszubildenden oder für unsere Ausbildungsunternehmen, der ESF bietet zahlreiche Chancen für eine erfolgreiche betriebliche Ausbildung“, wirbt Sachsens Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Dulig für das europäische Förderinstrument. Die Zahlen unterstreichen die Bedeutsamkeit. Insgesamt stehen im Förderzeitraum 2014 bis 2020 hierfür rund 55 Millionen Euro aus ESF- und Landesmitteln bereit, davon profitieren bereits mehr als 23.000 sächsische Auszubildende.

Mehr als 3.800 Auszubildende nutzten die Möglichkeit des Erwerbs von geförderten Zusatzqualifikationen. Sie haben damit zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, die nicht zuletzt auch ihre Chancen auf einen interessanten und qualifizierten Arbeitsplatz erhöhen. „Ich kann nur jeden Auszubildenden ermuntern, sich schon während der Ausbildung weiter zu qualifizieren. Der Berufsalltag der Gegenwart und Zukunft ist noch weitaus vielfältiger, als es die Ausbildung sein kann“, so Dulig. Mit einer geförderten Zusatzqualifikation ist von einem Kurs zum Weinberater, dem Erwerb von Bedienberechtigungen für Kettensägen, Turmdrehkräne und Zugmaschinen bis zum Kreativkurs Möbelbau vieles möglich.

Neben diesem freiwilligen Qualifizierungsangebot unterstützt der Freistaat Sachsen mit dem ESF auch die unverzichtbaren Elemente wie die überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen in der betrieblichen Ausbildung. Jedes Jahr nehmen mehr als 8.500 Auszubildende an überbetrieblichen Lehrgängen im Handwerk (ÜLU) und Ausbildungsmaßnahmen in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft teil. Die Lehrgänge garantieren den Auszubildenden eine ganzheitliche Ausbildung sowie ein hohes Ausbildungsniveau. Unabhängig von Ort, Größe und Spezialisierung des Ausbildungsbetriebes werden den Nachwuchskräften berufsspezifische und praktische Fertigkeiten nach dem neuesten Stand der Technik vermittelt. „Nicht jeder kleine Betrieb kann sich immer die besten und neuesten Maschinen leisten oder alle Teilaspekte einer Ausbildung abdecken“, sagt Dulig. Ein Beispiel: Die wenigsten Auszubildenden zum Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagenmechaniker erlangen in ihrem Ausbildungsbetrieb Einblicke in Kundendiensttätigkeiten an Feuerstätten und haustechnischen Anlagen. In der ÜLU jedoch werden ihnen diese Grundlagen vermittelt, und das an Geräten verschiedener Hersteller.

Hohes Interesse besteht auch weiterhin an der Förderung der Verbundausbildung. Die Verbundausbildung ist eine Form der Berufsausbildung, bei der sich mindestens zwei Verbundpartner bei der praktischen Berufsausbildung gegenseitig ergänzen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ausbildungsbetrieb bestimmte Ausbildungsinhalte nicht selbst oder nicht qualitativ hochwertig vermitteln kann. Der Kontakt zu mehreren Betrieben verbessert damit auch die Chance auf einen Arbeitsplatz für die Jugendlichen und auf einen besseren Prüfungsabschluss, da im Verbund Ausbildungsinhalte wiederholt oder vertieft werden können. Von der entsprechenden Förderung über den ESF konnten bisher mehr als 4.200 Auszubildende profitieren.

„Für mich sind dies alles wichtige ESF-Förderinstrumente, von der in erster Linie unsere Fachkräfte von morgen profitieren. Aber auch die Ausbildungsleistung unserer sächsischen Betriebe möchte ich an dieser Stelle anerkennen“, so Minister Dulig.

Hintergrundinformationen:
Im Rahmen der ESF-Richtlinie „Berufliche Bildung“, für die dem Freistaat im Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 238 Millionen Euro aus Mitteln der EU und des Landes* zur Verfügung stehen, entfallen 54,9 Millionen Euro auf die Förderung der betrieblichen Ausbildung. Davon sind bereits rund 15 Millionen Euro bewilligt.

  • Der Landesanteil der Fördergelder für die betriebliche Ausbildung im Freistaat Sachsen wird aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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