EU-Schulprogramm in den Startlöchern

24.03.2017, 09:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Anträge für Extraportion Obst, Gemüse und Milch jetzt stellen

Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen der Klassenstufe 1 bis 4 in Sachsen können sich ab 31. März 2017 für die Teilnahme am EU-Schulprogramm bewerben. Für das Schuljahr 2017/2018 stehen mehr als 1,7 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln bereit.

„Obst, Gemüse und Milch sind wichtige Teile einer gesunden Ernährung“, so Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. „Ein kontinuierliches Angebot in den teilnehmenden Einrichtungen soll die Kinder auf den Geschmack bringen, ein gesundheitsbewusstes Essverhalten prägen sowie Wissen und Fähigkeiten beim Umgang mit diesen Produkten vermitteln. Und nicht zuletzt trägt das Programm auch zum Absatz regionaler Produkte bei.“

Zielgruppen der Programmteile „Obst/Gemüse“ und „Milch“ sind Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 in Grund- und Förderschulen. Der Programmteil „Milch“ steht auch Kinderkrippen und Kindergärten offen. Pro Woche können zwei Portionen frisches Obst und Gemüse bzw. Trinkmilch, lactosefreie Milch oder Joghurt angeboten werden. Die Produkte dürfen keine Zusätze von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Salz, Kakao, Fett oder Geschmacksverstärkern enthalten, müssen frisch, genussreif sowie unbeschädigt sein und alle erforderlichen Vermarktungsnormen und Hygieneanforderungen einhalten.

Neben der kostenlosen Verteilung müssen die teilnehmenden Einrichtungen begleitende pädagogische Maßnahmen durchführen, die das Ernährungswissen und die Kompetenzen der Kinder beim Umgang mit Lebensmitteln fördern sollen. Basis dafür sind der Sächsische Bildungsplan für Kindertageseinrichtungen bzw. die schulartbezogenen Lehrpläne.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Online-Bewerbung der Einrichtungen unter www.schulobst-milch.sachsen.de. Berücksichtigt werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die teilnehmenden Einrichtungen werden im Internet veröffentlicht. Die Versorgung mit den kostenlosen Produkten erfolgt durch in Sachsen zugelassene Lieferanten. Interessierte Erzeuger, Direktvermarkter sowie Einzel- oder Großhändler können beim zuständigen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einen Antrag auf Zulassung als Lieferant stellen.

Durch die Veröffentlichung der teilnehmenden Einrichtungen und der zugelassenen Lieferanten können diese miteinander in Kontakt treten und Liefermodalitäten vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Lieferanten und dem für die Umsetzung zuständigen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Hintergrund:

Die EU hat das bisherige Schulmilchprogramm, welches im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 1993 angeboten wird, und das EU-Schulobstprogramm zu einem Programm zusammengefasst. Sie unterstützt ihre Mitgliedstaaten mit einem jährlichen Budget von 250 Millionen Euro. Diese Mittel werden auf die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Anzahl der sechs- bis zehnjährigen Kinder aufgeteilt. Sachsen erhält für das Schuljahr 2017/2018 etwa 1,6 Millionen Euro. Die ergänzende Finanzierung in Höhe der Mehrwertsteuer erfolgt aus Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

www.schulobst-milch.sachsen.de


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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