Modellprojekt mit sorbischen Filmen zur Sicherung des Audiovisuellen Erbes abgeschlossen

17.03.2017, 11:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Měrćin Nowak-Njechorński (Martin Nowak-Neumann) (© © DEFA-Stiftung)

Der DEFA-Dokumentarfilm für Kinder „Vom Maler mit dem Lindenblatt/Wuj Měrćin – moler“ (1986) stellt den sorbischen Maler, Grafiker und Autor Měrćin Nowak-Njechorński (Martin Nowak-Neumann) und viele seiner gezeichneten Sagenfiguren vor.

Měrćin Nowak-Njechorński (Martin Nowak-Neumann) (© © DEFA-Stiftung)

Der DEFA-Dokumentarfilm für Kinder „Vom Maler mit dem Lindenblatt/Wuj Měrćin – moler“ (1986) stellt den sorbischen Maler, Grafiker und Autor Měrćin Nowak-Njechorński (Martin Nowak-Neumann) und viele seiner gezeichneten Sagenfiguren vor.

Der DEFA-Dokumentarfilm für Kinder „Vom Maler mit dem Lindenblatt/Wuj Měrćin – moler“ (1986) stellt den sorbischen Maler, Grafiker und Autor Měrćin Nowak-Njechorński (Martin Nowak-Neumann) und viele seiner gezeichneten Sagenfiguren vor.
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Langzeitdokumentation „Naš serbski dom“ (1947–1959) (© © DOMOWINA Bund Lausitzer Sorben e. V.)

Die Langzeitdokumentation „Naš serbski dom“ (1947–1959), aufgenommen vom sorbischen Fotografen und Kameramann Kurt Heine, schildert den Aufbau und die Nutzung des Hauses der Sorben in Bautzen.

Langzeitdokumentation „Naš serbski dom“ (1947–1959) (© © DOMOWINA Bund Lausitzer Sorben e. V.)

Die Langzeitdokumentation „Naš serbski dom“ (1947–1959), aufgenommen vom sorbischen Fotografen und Kameramann Kurt Heine, schildert den Aufbau und die Nutzung des Hauses der Sorben in Bautzen.

Die Langzeitdokumentation „Naš serbski dom“ (1947–1959), aufgenommen vom sorbischen Fotografen und Kameramann Kurt Heine, schildert den Aufbau und die Nutzung des Hauses der Sorben in Bautzen.

Kunstministerin Stange: „Film- und Tondokumente sind Teil unseres kulturellen Erbes“

Sachsens Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange hat heute ein Modellprojekt vorgestellt, in dem zehn sorbische Filme digitalisiert, restauriert und archiviert wurden. Diese Arbeit zeigt modellhaft den möglichen Umgang mit archivierten Film- und Tondokumenten verschiedenster Film-Art und Technik, die für ihre dauerhafte Aufbewahrung und öffentliche Nutzbarkeit aufbereitet werden. Für die Sicherung des historischen Bestandes an derartigen Aufnahmen, seiner Originalmaterialien und seiner Digitalisate erarbeitet das Kunstministerium gemeinsam mit dem Filmverband Sachsen derzeit ein Konzept. Der Auftrag leitet sich aus dem Koalitionsvertrag ab. Zurzeit werden im Rahmen einer institutionellen Förderung des Filmverbandes Sachsen durch das Kunstministeriums der Gesamtbestand, der Erhaltungszustand und die Lagerbedingungen der audiovisuellen Medien erfasst. In den Jahren 2017 und 2018 stehen für das Vorhaben im Rahmen der allgemeinen Kunst- und Kulturförderung des SMWK jeweils insgesamt 350.000 Euro zur Verfügung.

Die vorgestellten sorbischen Filme und Filmteile des Modellprojekts sind verschiedenster Technik – schwarz-weiß und farbig, stumm und vertont, von 8 mm, 16 mm, 35 mm bis Betacam Videoformat - realisiert. In verschiedenen Genres vom Live-Mitschnitt über Dokfilme und Reportagen wird beispielsweise vom Johannisreiten, vom Aufbau des Hauses der Sorben in Bautzen durch sorbische Arbeitsbrigaden, porträthaft über sorbische Maler und von der Gründungsveranstaltung der Stiftung für das sorbische Volk berichtet. Die Filme geben Einblick in das gesellschaftliche Leben der sorbischen Minderheit in Sachsen. Die Rechte liegen bei sorbischen Institutionen und der DEFA-Stiftung, die maßgeblich am Modellprojekt beteiligt waren. Die technische Rekonstruktion des Filmmaterials übernahmen die Firmen OMNIMAGO GmbH und
CinePostproduction GmbH. Die Filme dieses Modellprojekts sollen von und bei der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) sowie im Sorbischen Institut Bautzen archiviert und einsehbar werden.

„Film- und Tondokumente sind wichtige Zeugnisse des gesellschaftlichen Lebens und damit Bestandteil des kulturellen Erbes – sie sind unser kulturelles Gedächtnis. Derartige Film- und Audiozeugnisse – ganz gleich ob sie den persönlichen Alltag oder historische Ereignisse abbilden – bewahren unsere Geschichte, haben somit einen großen Wert für die historische Erinnerung und ermöglichen die Identifikation der Menschen mit ihrer Heimat. Erhaltung, Bewahrung und öffentliche Nutzung dieser Medien liegt mir deswegen sehr am Herzen“, verdeutlicht Sachsens Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange. Sie betont: „Das Konzept zur Sicherung dieses audiovisuellen Erbes soll die historisch und kulturpolitisch wertvolle Film- und Tondokumente aus der großen Menge des archivierten Materials herausfinden, aufbereiten, für die Nachwelt aufbewahren und öffentlich für jedermann nutzbar machen.“

Joachim Günther, Landesvorsitzender des Filmverbands Sachsen erklärt: „Unterstützt von vielen Kooperationspartnern gelang es dem Filmverband Sachsen mit einer Erhebung sowie mit einem ersten Digitalisierungsprojekt, die Vielfalt und den Reichtum des audiovisuellen Erbes in Sachsen anschaulich zu belegen. In diesem Zusammenhang wurden aber auch die strukturellen Herausforderungen deutlich, die Sachsen bei der Sicherung dieses Erbes bewältigen muss. Wir freuen uns, dass der Sächsische Landtag mit seinem jüngsten Haushaltsbeschluss signalisiert hat, dass diese Herausforderungen angenommen werden. Dies ist für den Filmverband Sachsen eine wichtige Vorausset-ung dafür, dass zukünftig auch sächsische Film-, Video- und Tondokumente in großer Breite gesichert und zugänglich gemacht werden können. Wir halten jedoch weitere Anstrengungen für nötig.“

Bei der Bestandsermittlung bei 150 Einrichtungen und Personen konnten im Freistaat etwa 54.000 audiovisuellen Medieneinheiten insgesamt ermittelt werden. Dies ent-spricht einer geschätzten Spieldauer von etwa 47.600 Stunden oder umgerechnet der Länge von etwa 32.000 Spielfilmen. Hinzu kommen etwa 80.000 Tondokumente mit einer Spieldauer von rund 3 Millionen Spielminuten. Die Trägermaterialien unterliegen physikalischen und chemischen Zerfallsprozessen. Eine Alternative zur fachgerechten Archivierung der Originalmaterialien sowie der Zugänglichmachung und weiteren Sicherung durch Digitalisierung der audiovisuellen Medien existiert nicht. Hinzu kommt anders als bei Schriftgut bei der Sichtung dieser Medien die Abhängigkeit von spezieller Abspieltechnik. Aufgrund der Vielzahl der Formate und des technischen Aufwandes, sie sicht- bzw. hörbar zu machen, sind die Verzeichnisse, die den kulturellen Reichtum des audiovisuellen Erbes im Freistaat Sachsen aber auch den der Bundes-republik Deutschland insgesamt widerspiegeln könnten, bis heute sehr unvollständig. Deshalb beteiligt sich der Freistaat Sachsen auch an der gemeinsamen Initiative zur Sicherung des nationalen Kinofilmerbes, in der es um ein 10-Jahres-Programm mit einem jährlichen Volumen von 10 Millionen Euro geht. Das Programm soll zu gleichen Teilen von Bund, Ländern und Filmwirtschaft finanziert werden.


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