Innovationspreis Weiterbildung des Freistaates Sachsen 2017

09.03.2017, 16:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bewerbungen noch bis zum 02. Mai 2017 möglich

Der Freistaat Sachsen vergibt 2017 zum sechzehnten Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Insgesamt ist der Preis mit bis zu 40.000 Euro dotiert.

Mit der Auszeichnung sollen herausragende innovative Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung erfahren. Die innovativen Ansätze sollen sich deutlich von guter Praxis unterscheiden und Transferpotenzial aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung positiv zu beeinflussen.

Um den Preis können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen und in der Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts bewerben.

Bewerbungen sind spätestens bis zum 02. Mai 2017 (Ausschlussfrist) einzureichen:

Sächsisches Bildungsinstitut, Referat 33
Dresdner Straße 78c, 01445 Radebeul
innovationspreis@sbi.smk.sachsen.de

Es besteht die Möglichkeit der Antragsberatung im Sächsischen Bildungsinstitut (Tel.: 0351 8324-313 oder -371).

weitere Informationen unter www.weiterbildung.sachsen.de/innovationspreis
(s. Ausschreibung 2017)


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