Kabinett beschließt Mittel für Städtebauförderung, Soziale Integration im Quartier und Familienwohnen

28.02.2017, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Höhere Städtebauförderung und sinnvolle Projekte für die soziale Integration vor Ort“

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017 (VV Städtebauförderung 2017) und der Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ 2017 (VV Investitionspakt 2017) mit dem Bund zugestimmt. Sachsen werden für den Zeitraum 2017 bis 2021 aus der Städtebauförderung Mittel in Höhe von rund 154 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für die soziale Integration in den Stadtquartieren liegen die Bund-Länder-Finanzhilfen bei knapp 12 Millionen Euro.

VV Städtebauförderung

Die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung schafft die Voraussetzungen für die Sanierung von Gebäuden, für die Schaffung und Gestaltung von städtischen Plätzen und für die Aufwertung der geförderten Stadtteile. Ziele sind eine integrierte Stadtentwicklung, insbesondere die Stärkung der Innenstädte, eine Verbesserung des Wohnumfelds und eine höhere Lebensqualität in den Stadtvierteln.

Innenminister Markus Ulbig: „Die erhöhte Städtebauförderung ist eine erfreuliche Nachricht für Städte und Gemeinden. Sachsens Kommunen können geplante und notwendige Projekte für den Umbau und die Stärkung ihrer Zentren umsetzen und ihre Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort stärken.“

Das Programmjahr 2017 umfasst die Jahre 2017 bis 2021. Sachsen erhält in diesem Zeitraum 77,34 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen, die der Freistaat kofinanziert. Im Programmjahr 2017 stehen somit 154,68 Millionen Euro Bund-Länder-Finanzhilfen bereit, das sind rund 22 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wird jährlich abgeschlossen und tritt in Kraft, sobald sie von allen Bundesländern und dem Bund unterzeichnet wurde. Das Gesamtfördervolumen für alle Bundesländer beträgt in diesem Programmjahr 740 Millionen Euro.

Seit 1991 haben Bund und Freistaat Sachsen für städtebauliche Investitionen in den sächsischen Städten und Gemeinden rund 5,17 Milliarden Euro Finanzhilfen bereitgestellt.

Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen können Finanzhilfen aus den fünf verschiedenen Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung „Stadtumbau“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Soziale Stadt“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“ bekommen.

Die Bund-Länder-Mittel werden folgendermaßen auf die Programme verteilt:

Stadtumbau: 71,712 Millionen Euro
Städtebaulicher Denkmalschutz: 41,228 Millionen Euro
Soziale Stadt: 18,712 Millionen Euro
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: 13,270 Millionen Euro
Kleinere Städte und Gemeinden: 9,758 Millionen Euro
Insgesamt: 154,680 Millionen Euro

VV Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ 2017

Das Programm zielt darauf, durch Investitionen Orte der Integration und für den sozialen Zusammenhalt zu schaffen. Dazu zählt insbesondere auch, die öffentliche soziale Infrastruktur zu stärken, Grün- und Freiflächen zu errichten, zu erhalten und auszubauen sowie die baukulturelle Qualität zu verbessern.

Innenminister Markus Ulbig: „Das neue Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ bietet Kommunen eine sinnvolle Ergänzung zur Städtebauförderung. Städte und Gemeinden profitieren von einer gezielten Förderung, etwa für einzelne Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Stadtteilzentren, die mit ihren Projekten den sozialen Zusammenhalt fördern.“

Mit dem Investitionspakt werden - anders als bei der Städtebauförderung - keine Gesamtmaßnahmen, sondern Einzelprojekte unterstützt. Die bauliche Sanierung und der Ausbau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sind Beispiele dafür. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Maßnahmen in Gebieten befinden sollen, die in Programmen der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen sind oder in 2017 aufgenommen werden.

Der Freistaat Sachsen erhält 9,8 Millionen Euro Bundeshilfen, aus Landesmitteln kommen knapp 2 Millionen Euro hinzu, so dass in diesem Programmjahr für Sachsen insgesamt fast 12 Millionen Euro Bund-Länder-Finanzhilfen bereitstehen werden.
Kommunen, die von den diesjährigen Bund-Länder-Finanzhilfen aus der Städtebauförderung oder dem Investitionspakt profitieren möchten, können noch bis 3. März 2017 Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen.

Richtlinie „Familienwohnen“

Die Sächsische Staatsregierung hat heute die Richtlinie „Familienwohnen“ des Staatsministeriums des Innern beschlossen. Damit sollen Familien mit Kindern bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum finanziell gefördert werden. Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können ab Mitte März 2017 diese Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank - (SAB) beantragen, wenn sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten. Sofern beim Erwerb einer Immobilie Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbaumaßnahmen erforderlich sind, können diese ebenfalls gefördert werden. Dafür stehen Mittel aus dem Wohnraumförderungsfonds in Höhe von je 30 Millionen Euro für dieses und nächstes Jahr bereit. Die Höhe der Zuwendung beläuft sich auf maximal 50.000 Euro je Kind.

Das Darlehen hat familienfreundliche Konditionen und gibt jungen Familien finanzielle Planungssicherheit. So ist der günstige Zinssatz von 0,75 Prozent pro Jahr über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren festgeschrieben. Gleichzeitig wird die Gesamtfinanzierung dadurch erleichtert, dass das Darlehen geringeren Anforderungen bei der grundbuchrechtlichen Absicherung unterliegt.

Voraussetzung für die Gewährung dieses Familiendarlehens ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen des Haushalts nicht überschritten werden dürfen (60.000 Euro Einkünfte bei Alleinstehenden, 100.000 Euro bei Ehegatten/Lebenspartnern). Dieser Betrag erhöht sich für jedes Kind, für das der Antragsteller Kindergeld erhält und das in seinem Haushalt lebt, um 10.000 Euro.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
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E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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