Ausbau des Unterhaltsvorschusses

10.02.2017, 13:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Tillich: Gesamtpaket ist faire Einigung zwischen Bund und Ländern

Berlin (10. Februar 2017) - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Reform des Unterhaltsvorschusses auf Basis der Ergebnisse einer Bund-Länder-Einigung von Ende Januar 2017 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. So soll die bisherige Höchstbezugsdauer von 6 Jahren entfallen und auch Kinder über 12 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten können.

Nach der bereits im Oktober 2016 in Grundzügen vereinbarten Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes waren zunächst noch weitere Details zu klären. Dies ist im Rahmen von Gesprächen zwischen Vertretern der Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen im Januar 2017 erfolgt.

Ministerpräsident Stanislaw Tillich, der am Verhandlungstisch sowohl die Interessen der unterhaltsberechtigten Kinder als auch der Kommunen im Freistaat im Blick hatte, äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Das Gesamtpaket stellt eine faire Einigung zwischen Bund und Ländern dar. Wir haben uns auf eine Ausweitung der Unterhaltsvorschussleistungen mit Augenmaß verständigt. Das bedeutet mehr Geld für die, die es am nötigsten brauchen, aber auch mehr Druck auf die, die ihren Verpflichtungen ungerechtfertigt nicht nachkommen. Wir haben uns zudem auf eine Vereinfachung der Abläufe bei den Kommunen verständigt, was letztlich zu weniger Bürokratie und weniger Kosten führen wird.“

Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses werden zusätzlich rund 120.000 Kinder erreicht. Zudem erhöht der Bund seine Beteiligung an den Gesamtausgaben von einem Drittel auf 40 Prozent. Der Forderung der Kommunen nach mehr Zeit zur Vorbereitung des Reformvorhabens wurde durch Verschieben des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. Juli 2017 entsprochen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anträge dann auch zügig bearbeitet werden können. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen den Behörden erleichtert werden.


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