Besitz von Chlorephedrin künftig strafbar

10.02.2017, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Bundesrat hat heute einem Gesetz des Deutschen Bundestages zugestimmt, mit dem unerlaubter Besitz, Handeltreiben sowie Ein- und Ausfuhr von Chlorephedrin unter Strafe gestellt werden. Die Vorlage wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow: „Mit dieser Regelung sind wir im Kampf gegen die Betäubungsmittelkriminalität einen großen Schritt vorangekommen. Das jetzt unter Strafe gestellte Verbot von Chlorephedrin wird entscheidend dazu beitragen, die Belieferung von Crystal-Küchen mit den Zutaten für die Herstellung des Rauschgiftes einzudämmen.“

Wer künftig gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen, in besonders schweren Fällen, beispielsweise bei gewerbs- oder bandenmäßigem Handeln, sogar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren.

Die Überwachung von Chlorephedrin als ein möglicher „Grundstoff“ für die Herstellung von Betäubungsmitteln musste zunächst auf europäischer Ebene durchgesetzt werden. Maßgeblichen Anstoß hatte dazu auch ein Fall aus Sachsen gegeben: Anfang November 2014 beschlagnahmten Rauschgiftfahnder in Leipzig knapp drei Tonnen Chlorephedrin, aus dem Crystal mit einem Schwarzmarktwert von fast 200 Millionen Euro herstellbar gewesen wäre. In der Folge hatten sich vor allem die von der Modedroge besonders betroffene Tschechische Republik und der Freistaat Sachsen für eine strikte Überwachung von Chlorephedrin eingesetzt.


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