Wissenschaftsministerin informiert über Sachstand zum Pakt für Forschung und Innovation

02.02.2017, 13:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Stange: „Unverzichtbares Instrument der Gestaltung des Wissenschaftssystems

Während der Ministerbefragung im Sächsischen Landtag hat Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria-Stange die Abgeordneten über den aktuellen Stand der Bund-Länder-Programme informiert. Insbesondere ging es um den Pakt für Forschung und Innovation III (PFI), den die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz im Jahr 2014 für den Zeitraum 2016 bis 2020 beschlossen hatte. Die Präsidenten der fünf am PFI beteiligten Wissenschaftsorganisationen Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Wilhelm-Leibniz-Gemeinschaft und Deutsche Forschungsgesellschaft haben im Januar die Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation empfohlen.

„Ich schließe mich der Verlängerungsempfehlung der Wissenschaftsorganisationen an, die den Pakt als ein „sehr wirksames und unverzichtbares Instrument der weiteren Gestaltung des Wissenschaftssystems“ betrachten“, sagte die Ministerin. „Wir unterstreichen und fördern im Freistaat ausdrücklich die forschungspolitischen Ziele des PFI, die zu erreichen alle Wissenschaftsorganisationen aufgefordert sind: die dynamische Entwicklung des Wissenschaftssystems, die Vernetzung im Wissenschaftssystem, die Vertiefung der internationalen und europäischen Zusammenarbeit, die Stärkung des Austauschs der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft, die Gewinnung der besten Köpfe für die deutsche Wissenschaft und die Gewährleistung chancengerechter und familienfreundlicher Strukturen und Prozesse“, sagte Stange.

Der PFI sieht vor, zur Gewährung der Planungssicherheit bis 2020 die gemeinsamen Zuwendungen von Bund und Ländern an die Wissenschaftsorganisationen um jährlich drei Prozent zu steigern. Diese Kosten trägt der Bund allein. „Dennoch werden nach wie vor wichtige Investitionsvorhaben in den Ländern nach den Finanzregularien der Helmholtz-Zentren (in der Regel 10 Prozent Landesanteil) finanziert, was zu einer höheren Beteiligung der Länder führt“, sagte die Wissenschaftsministerin. Ein Beispiel dafür sei die Errichtung des Institutsneubaus am Helmholtz-Zentrum Umweltforschung (UFZ) in Leipzig, das von Sachsen und Sachsen-Anhalt mit je fünf Prozent (je 1,5 Millionen Euro bei einer Gesamtinvestition von rund 29,9 Millionen Euro) kofinanziert worden sei.

„Die Bund-Länder-Programme, zu denen auch etwa die Exzellenzstrategie oder das Tenure-Track-Programm zu Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gehören, stellen wichtige Forschungsmittel auch für sächsische Wissenschaftler zur Verfügung“, sagte Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange. „Hierbei ringt in einem wettbewerblichen Verfahren die Elite der bundesdeutschen Wissenschaft um Fördermittel. Dieses Verfahren hat bereits zu einer spürbaren Verbesserung der Qualität der Forschung im Freistaat und zu einer gestiegenen internationalen Wahrnehmung und Sichtbarkeit geführt.“

Aktuell beraten Bund und Länder über die Fortsetzung gemeinsamer, dauerhafter Finanzierungsregelungen für die Hochschulen auf der Grundlage der geänderten Regelung im Grundgesetz (Artikel 91b). „Der Flickenteppich der Bund-Länder-Finanzierung muss beendet werden und zugunsten der dauerhaften Grundfinanzierung der Hochschulen neu abgestimmt werden“, sagte Stange weiter.

Hintergrund:
Zu den Bund-Länder-Programmen gehören:

– Hochschulpakt 2020 – Laufzeit bis 2020
– Pakt für Forschung und Innovation – Laufzeit bis 2020
– Exzellenzstrategie – Laufzeit „auf unbestimmte Zeit“
– Förderinitiative „Innovative Hochschule“ – Laufzeit bis 2027
– Tenure-Track-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses – Laufzeit bis 2032
– Qualitätspakt Lehre – Laufzeit bis 2020
– Qualitätsoffensive Lehrerbildung – Laufzeit bis 2023
– Professorinnenprogramm – Laufzeit bis 2020


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de

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