Neujahrsdialog des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

09.01.2017, 19:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Neujahrsdialog des Behindertenbeauftragten (© Miroslawa Müller)

Verschiedene Teilnehmer des Neujahrsdialoges des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung sitzen an einer U-Tisch-Formation und sind im Gespräch miteinander.

Neujahrsdialog des Behindertenbeauftragten (© Miroslawa Müller)

Verschiedene Teilnehmer des Neujahrsdialoges des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung sitzen an einer U-Tisch-Formation und sind im Gespräch miteinander.

Verschiedene Teilnehmer des Neujahrsdialoges des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung sitzen an einer U-Tisch-Formation und sind im Gespräch miteinander.

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, hat am 09. Januar 2017 zum Neujahrsdialog eingeladen. An diesem Austausch nahmen Vertreter aus Politik und Verwaltung, der LIGA der Wohlfahrtspflege und den Verbänden der Behindertenselbsthilfe teil.

Schwerpunktthemen des Neujahrsdialoges waren die sich für den Freistaat Sachsen aus dem neu in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetz ergebenden Konsequenzen sowie die Umsetzung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem zog der Beauftragte unter dem Gesichtspunkt „Erreichtes und noch Offenes“ eine Bilanz und gab Ausblicke für die Themenfelder Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit, Sozialraum und Partizipation.

Der Beauftragte sieht beim Bundesteilhabegesetz durchaus die Gefahr von Leistungseinschränkungen und Verschlechterungen gegenüber dem bislang geltenden Recht. Die sich für Sachsen ergebenden Konsequenzen sind vielschichtig und es gilt, diese genauestens zu begleiten. Nach Ansicht des Beauftragten muss für eine gelungene Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene der fachliche Austausch aller behindertenpolitischen Akteure übergeordnetes Ziel sein. Nur so kann eine klare, fassbare und gerechte Regelung für alle Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen geschaffen werden.

Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention seit März 2009 in Deutschland geltendes Recht verkörpert, wurde Ende 2016 auf Landesebene der von den Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag als Vorhaben mit Tragweite formulierte Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Neben einem kurzen Abriss des Erarbeitungsprozesses machte der Beauftragte auch seine Ansichten zum Aktionsplan deutlich. „Der Aktionsplan führt in die richtige Richtung und er wird zu einem Abbau von Barrieren in den Köpfen führen. Allerdings konnte nicht alles wünschenswerte verankert werden und an mehreren Stellen waren Zugeständnisse erforderlich. Dies ist meiner Ansicht nach jedoch ein klarer Beleg für den kontinuierlichen und kompetenten Erarbeitungsprozess, der stattgefunden hat und der uns in Sachsen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft weiter voranbringen wird“, so Stephan Pöhler.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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