»Mehrgenerationenhäuser sind wichtige Orte der Begegnung«

08.12.2016, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Modellprojekt zur Profilierung und Etablierung von Mehrgenerationenhäusern abgeschlossen

Die sächsischen Mehrgenerationenhäuser leisten eine wichtige und unverzichtbare gesellschaftspolitische Arbeit. Sie bieten viele Angebote für alle Generationen und sind wichtige Orte der Begegnung, wo Gemeinschaft entsteht.

Der Freistaat Sachsen hat die Potentiale der Mehrgenerationenhäuser bereits frühzeitig erkannt. Im Jahr 2013 wurde durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. Frankfurt/Main eine Studie durchgeführt, die eine Standortbestimmung der Mehrgenerationenhäuser in der sächsischen Soziallandschaft vornehmen und Empfehlungen zu deren Profilierung und Etablierung vorlegen sollte.

Die Ergebnisse dieser Studie wurden nunmehr in einem Modellprojekt umgesetzt. Im Landkreis Görlitz und in der Stadt Chemnitz wurde exemplarisch erprobt, wie die Mehrgenerationenhäuser Eingang in die sozialräumliche Planung finden können. Der Freistaat Sachsen stellte dafür in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 230.000 Euro zur Verfügung.

Die Ergebnisse des Modellprojektes wurden heute mit Vertretern der Mehrgenerationenhäuser, der Kommunen und Landkreise sowie Sozialplanern und Sozialdezernenten aus ganz Sachsen vorgestellt.

»Mehrgenerationenhäuser sind Orte der Begegnung aller Generationen. Besonders im ländlichen Raum sind sie auch Angebots- und Dienstleistungsknotenpunkte und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Gemeinwohls. Ihre Sicherung und Weiterentwicklung liegt uns deshalb besonders am Herzen. Dafür braucht es eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Kommune vor Ort. Die Ergebnisse unseres Modellprojektes liefern hierzu sehr gute Ansätze«, betonte Staatsministerin Barbara Klepsch anlässlich der Abschlussveranstaltung.

Mit dem neuen Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser werden ab 2017 voraussichtlich alle bisherigen 32 sächsischen Einrichtungen sowie weitere neue Häuser durch den Bund gefördert werden. Voraussetzung ist eine Kofinanzierung durch die Kommunen in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr.


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