Mitteldeutsche Justizsekretäre erhalten nach gemeinsamer Ausbildung ihre Zeugnisse

08.12.2016, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Heute wird Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow in einer Feierstunde im Ausbildungszentrum Bobritzsch den frisch gebackenen Justizsekretären nach zweijähriger Ausbildung ihre Abschlusszeugnisse überreichen.

Es ist der zweite Jahrgang, in dem gemeinsam mit den sächsischen Anwärtern auch Anwärter aus Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgebildet wurden. An der Zeugnisübergabe werden außerdem die Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Anne-Marie Keding, der Präsident des Justizprüfungsamtes von Thüringen Uwe Homberger und die Vizepräsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts Astrid Baumann teilnehmen.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow: „Das Berufsleben stellt hohe Anforderungen an die Absolventen. Die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Methoden und berufspraktischen Fähigkeiten haben sie am Ausbildungszentrum Bobritzsch erworben. Deshalb freut es mich sehr, dass dieses Jahr die Prüfungen sehr gut ausgefallen sind.“

Die Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Anne-Marie Keding ergänzt: „Sachsen-Anhalts Justiz braucht gerade im mittleren Dienst hoch motivierte und gut ausgebildete Bedienstete. Mit der hervorragenden Ausbildung in Bobritzsch im Gepäck bringen sie frischen Wind in unsere Justizgebäude. Ich möchte mich beim sächsischen Justizminister bedanken, dass er es durch die Einrichtung einer weiteren Studiengruppe ermöglichte, zusätzlich junge Frauen und Männer auch aus Sachsen-Anhalt auszubilden.“

Von den 61 ausgebildeten Anwärtern des Einstellungsjahrgangs 2014 stammen 34 aus Sachsen, 16 aus Sachsen-Anhalt und 11 aus Thüringen. 60 Zeugnisse werden heute übergeben, darunter drei Mal mit der Note „sehr gut“ und 28 Mal mit „gut“.

Alle Absolventen wurden bereits in den Justizdienst der beteiligten Länder übernommen und bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Geschäftsstellen eingesetzt. Sie sorgen dort für die ordnungsgemäße Führung von Akten, Kalendern und öffentlichen Registern, protokollieren Gerichtsverhandlungen, nehmen Erklärungen in gerichtlichen Verfahren auf, berechnen Gerichtskosten und versenden Entscheidungen. Sie sind regelmäßig die ersten Ansprechpartner, wenn rechtsuchende Bürger zum Gericht kommen.


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