3,7 Millionen Euro für Sozialprojekte in Dresden

06.12.2016, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Flüchtlinge in der Landeshauptstadt“

Innenminister Markus Ulbig hat heute dem Bürgermeister und Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr der Stadt Dresden, Raoul Schmidt-Lamontain, drei Fördermittelbescheide in Höhe von 3.728.586 Euro aus dem neuen ESF-Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020“ überreicht. Mit den Mitteln können soziale Vorhaben in den Gebieten „Dresden-Nord“, „Dresden-Friedrichstadt“ und „Dresden-Johannstadt“ gefördert werden. Die Übergabe fand in der Förderschule „A. S. Makarenko“ in Pieschen statt, wo die Durchführung eines Vorhabens geplant ist.

Innenminister Markus Ulbig: „Dresden profitiert vom neuen Förderprogramm. In allen drei Gebieten können eine Vielzahl sozialer Projekte, vor allem für Kinder, Jugendliche und Flüchtlinge, unterstützt werden. Die Vorhaben stärken die soziale Infrastruktur vor Ort.“

Dresden plant mit den Mitteln insbesondere Projekte für Kinder und Jugendliche sowie Vorhaben für die Integration von Zuwanderern. Kindern und Jugendlichen aus sozial schwächeren Familien soll eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglicht, Wissen vermittelt und ihre Zivilcourage gestärkt werden. Die drei Fördergebiete weisen seit dem Jahr 2000 einen deutlichen Bevölkerungszuwachs auf. Zudem lebt in den Gebieten Dresden-Nord und Dresden-Friedrichstadt eine vergleichsweise junge Bevölkerung. Besonders viele Menschen sind in den drei Gebieten auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) angewiesen. Aktuell gibt es einen höheren Zuwachs an Migranten.

Das Gebiet „Dresden-Nord“ umfasst Pieschen-Süd, Pieschen-Nord, die Leipziger Vorstadt und das Hechtviertel. Mit den Fördermitteln kann dort beispielsweise die Förderschule „A. S. Makarenko“ unterstützt werden, die das Projekt „Wir kämpfen aktiv gegen Gewalt und stärken damit unsere Schüler“ in den nächsten Jahren durchführen möchte. Zielgruppe sind Schüler im Alter von 6 bis 17 Jahren. Ein hoher Schüleranteil lebt in schwierigen soziokulturellen und familiären Verhältnissen und wird über verschiedene Maßnahmen des Jugendamtes betreut. Mit dem Projekt sollen die Schüler lernen, Konflikte ohne Einsatz von Gewalt zu lösen. Gemeinsam mit einem Antigewalttrainer werden aktuelle und fiktive Situationen durchgespielt. Insgesamt stehen für das Gebiet „Dresden-Nord“ 1.528.586 Euro zur Verfügung.

Zum Gebiet „Dresden-Friedrichstadt“ gehören Flächen der Stadtteile Friedrichstadt und Wilsdruffer Vorstadt. Zu den geplanten Vorhaben gehört beispielsweise das Projekt „Die ersten Zentimeter Zuversicht - Thementische für Flüchtlinge“ des Umweltzentrums Dresden e. V.. Die „Thementische“ sind als Erweiterung der 2015/2016 durchgeführten „ABC-Tische“ auf dem Gelände des ehemaligen Äußeren Matthäusfriedhofs geplant und richten sich insbesondere an Flüchtlinge in Dresden-Friedrichstadt. Ehrenamtliche Helfer geben auf ihren jeweiligen Fachgebieten - Gesundheit, Recht, etc. - ihr Wissen an Flüchtlinge weiter. Für Vorhaben in diesem Gebiet stehen insgesamt 1.100.000 Euro bereit.

Zum Gebiet „Dresden-Johannstadt“ gehören Teile der Pirnaischen Vorstadt, Johannstadt-Nord und Johannstadt-Süd. Hier plant etwa der Verein UFER-Projekte Dresden e. V. den Gemeinschaftsgarten Johannstadt wöchentlich nachmittags zu einem sozial- und umweltpädagogischen Angebot für Kinder und Jugendliche weiterzuentwickeln. Für Projekte in diesem Gebiet stehen insgesamt 1.100.000 Euro bereit.

Die Stadt hat das erforderliche gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept für die Gebiete erstellt und durch den Stadtrat beschlossen. Dabei haben die Verantwortlichen der Stadt die Bürger beispielsweise im Rahmen einer Bürgerversammlung einbezogen.

Richtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020“:

Mit Mitteln aus dem ESF-Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020“ können in Sachsen Vorhaben von Bildungseinrichtungen, Sportvereinen und anderen Stadtteilakteuren zur sozialen Eingliederung und Integration in Beschäftigung unterstützt werden. Zielgruppe sind insbesondere Kinder- und Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Einkommensschwache und Flüchtlinge. Dabei geht es um Stadtgebiete mit einer SGB II-Quote, die über dem Landesdurchschnitt liegt.
Voraussetzung für die Förderung ist ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept, in dem die Gemeinde die Defizite des Fördergebietes beschreibt und die daraus abgeleiteten Vorhaben darstellt. Die Handlungskonzepte mussten bis zum 15. Juli 2016 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Das sächsische Innenministerium prüft und bestätigt die Handlungskonzepte. Die SAB erlässt anschließend einen Rahmenbescheid. Dieser legt die Mittel fest, die die Gemeinde zur Umsetzung der Einzelvorhaben in dem Gebiet bei der SAB beantragen kann. Die Gemeinden reichen die Förderung für die Einzelvorhaben dann an die jeweiligen Träger weiter.

Die Europäische Union unterstützt im Freistaat Sachsen Vorhaben zur nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung über den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 - 2020 mit 30 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen stellt zusätzlich 5,6 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt können so 95 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ersetzt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
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